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1 Stralendorfer Amtsblatt Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf mit den Gemeinden Dümmer, Holthusen, Klein Rogahn, Pampow, Schossin, Stralendorf, Warsow, Wittenförden, Zülow Nr. 1/24. Jahrgang 29. Januar 2020 Hilfe für ein Tierasyl Heimische Tierfreunde starteten Aktion in Kroatien Mehr über die Hilfsaktion der Tierfreunde aus dem Stralendorfer Amtsbereich lesen Sie ab Seite 4. Foto: privat Husqvarna Motorsägen ab 179,- Ketten schärfen ab 4,- Wittenförden Tel.: 0385/ Mo. - Fr Uhr und nach tel. Vereinbarung

2 ...IM FOCUS 6-18 Amtliche Bekanntmachungen Neue Träger für den KSM-Verbund Modernisierung des Kommunalen IT- Betriebs Mit Disney Englisch lernen Stralendorfer Schulprojekt Ärgernis zu Jahresbeginn Unachtsame Müllablagerungen in Wittenförden Zur Beachtung!!!! für unsere Anzeigenkunden Sehr geehrte Kunden, wir haben Hinweise darauf erhalten, dass aktuell eine Firma MP MEDIA mit einer Anzeigenofferte an unsere Kunden herantritt. Dabei sind Anzeigen aus dem Stralendorfer Amtsblatt und dem RegionalAnzeiger herauskopiert und die Veröffentlichung dieser Anzeigen in einem BürgerInfo-Folder angeboten. Diese Folder sind nicht öffentlich/amtlich beauftragt und stehen in keiner Verbindung zum Amt Stralendorf. Wir bekunden ausdrücklich, dass wir mit der Firma MP MEDIA in keinem Zusammenhang stehen. Wir haben die bei uns erschienenen Anzeigenvorlagen nicht zur Verfügung gestellt. Bitte lesen Sie die Offerte dieser Firma, ggfs. auch anderer Anbieter, genau und unterschreiben Sie nur, wenn Sie diesen Auftrag wirklich erteilen wollen. In der Regel sind damit mehrfache Erscheinungen in Verbindung mit unüblichen Zusatzkosten verbunden, die sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Im Zweifel halten Sie gerne Rücksprache mit uns unter Tel , Detlev Lüth Martin Reiners Wirtschaftsverlag Amt Stralendorf Heimatbild 33 Walzertakte, Ambosspolka und Erinnerung an Karel Gott Begeisterndes 15. Neujahrskonzert in Holthusen Nächste Ausgabe: Redaktionsschluss: Anzeigenschluss: Redaktion: Amt Stralendorf Martin Reiners Tel / Fax: / reiners@amt-stralendorf.de Anzeigenberatung: Verlag Detlev Lüth Reinhard Eschrich Tel / , Mobil: 01 71/ delego.eschrich@t-online.de So schön kann der Winter im Schossiner Becken sein! Foto: kjb 2 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

3 Liebe Schossiner und Mühlenbecker! Auch wenn das Jahr 2020 schon einen Monat hinter sich hat, möchte ich es nicht versäumen Ihnen allen für das noch junge Jahr beste Wünsche und Schaffenskraft im gemeindlichen Zusammenleben zu übermitteln. Es freut mich, wenn Sie sich auch weiterhin in Ihrer Heimatgemeinde engagieren und vor allem die jährlichen Zusammenkünfte nutzen, wie den Frühjahrsputz Anfang April, das Musikfest im Sommer und auch die Sudeparty im Herbst eines jeden Jahres. Bleiben Sie weiterhin so aufmerksam, insbesondere bei Unzulänglichkeiten in unserem Heimatort, wie das Falschparken oder auch das zu schnelle Durchfahren einer Ortschaft. Insbesondere bei illegalem Abladen von Müll in unserer unmittelbaren Umgebung bitte ich Sie mich anzusprechen. Erwin Balschuweit Bürgermeister Gemeinde Schossin Aus den Gemeinden Ein Glücksrad für Senioren Stralendorf. Groß war die Freude bei den Seniorinnen und Senioren im Kursana Domizil Stralendorf, als ihnen die Bewohner von Haus Pulverhof in Rastow bei einer gemeinsamen Kaffeestunde ein Überraschungsgeschenk überreichten: Das große, aus Holz gefertigte Glücksrad hatten fünf Männer in der hauseigenen Therapiewerkstatt des Pulverhofes extra für die Senioren hergestellt, um sie bei den beliebten Rätselspielen im Haus zu unterstützen. Bisher hatten wir nur ein kleines Glücksrad, bei dem die Zahlen für sehbehinderte Bewohner kaum zu erkennen waren, sagte Anngret Fentzahn, Pflegedienstleiterin im Kursana Domizil Stralendorf. Mit dem neuen Glücksrad, das ein toller Hingucker ist, werden unsere Senioren ihre Raterunden künftig noch mehr genießen können. Die Bewohner aus der Rastower Pflegeeinrichtung für chronisch Kranke und mehrfach geschädigte Menschen haben nicht nur in zehn Therapiestunden alle Säge-, Schleif- und Streicharbeiten für das Glücksrad selbst übernommen. Auch Konzept und Bauplan wurden vorher im Team gemeinsam entwickelt. Das Projekt war eine große Herausforderung für unsere Bewohner, die sie mit Begeisterung angenommen haben, erzählte Stefan Deubel, Leiter der Eingliederungshilfe in Haus Pulverhof. Es ist immer wieder toll zu erleben, wie die Teilnehmer über sich hinauswachsen, wenn sie eigene Ideen einbringen und umsetzen können. Jetzt die Freude der Senioren über ihr Werk erleben zu können, erfüllt sie mit großem Stolz. Bewohner und Mitarbeiter in Stralendorf bestaunten nicht nur das akkurat ausgeführte Handwerk, sondern entwickelten auch gleich kreativ neue Spielideen. Wir können mit dem Glücksrad ja nicht nur das beliebte Buchstaben-Ratequiz, das die Bewohner von früher aus dem Fernsehen kennen, nachspielen, meinte Anngret Fentzahn. Es wäre ja auch möglich, Aufgaben zu stellen und Stefan Deubel, Leiter der Eingliederungshilfe in Haus Pulverhof, und die Bewohner Carsten Schmidt und Jens Lübcke überreichten das Glücksrad an Pflegedienstleiterin Anngret Fentzahn (v.l.n.r.). über die Farben und Zahlen auf dem Rad den Zufall darüber entscheiden zu lassen, welcher Teilnehmer der Runde sie übernehmen soll. Unsere Spieleabende in der Zukunft sind gesichert, brachte es eine Bewohnerin mit strahlenden Augen auf den Punkt. Text /Foto: Kerstin Witt/Kursana Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

4 Titelthema Vorbereitung für den ersten Spaziergang mit fünf niedlichen Welpen: (v.l.n.r.) Luka Machler, Sylvia Antonik, Maik Machler, Julia Elbert, Susann Machler. Hilfe für ein Tierasyl Heimische Tierfreunde starteten Aktion in Kroatien Regional. Den Urlaub mit einer tollen Aktion verbinden, dies dachte ich mir Anfang des Jahres 2019, als ich im Internet Berichte sah von Menschen, die sich im Ausland für den Tierschutz einsetzen. Ich war beeindruckt von der Aufopferung der Tierschützer, aber auch erschüttert, welche Schicksale die armen Tiere zum größten Teil erleben müssen. Gemeint sind Straßenhunde und Straßenkatzen. Natürlich gibt es auch in Deutschland schlimme Dinge, die Tiere ertragen müssen, und Tierheime in denen viele Tiere auf ein neues zu Hause warten. Das weiß ich nur zu genau, da ich einige Heime schon unterstützt und auch Tiere adoptiert habe. Nur sind die Umstände im Ausland noch ganz andere. Jeder, der sich damit schon beschäftigt oder es mit eigenen Augen gesehen hat, weiß, wovon ich spreche. Der Wunsch, im Ausland zu helfen, wurde so groß, dass ich meiner Familie und Freunden davon erzählte. Nach vielen Recherchen und Austausch über die sozialen Medien entschied ich mich für das Tierasyl Zadar in Kroatien. Große Spendenbereitschaft im Vorfeld Mein Bauchgefühl sagte: Das ist mein Ziel, da möchte ich helfen. Meine Kinder waren davon sofort begeistert und mein Mann sagte nur: Du hast aber immer verrückte Ideen. Aber ja, das machen wir!" So wurde geplant und weiter erzählt. Einige Freunde versuchten, für die gewählte Zeit Urlaub zu bekommen, aber leider gelang es nur zwei Mitstreitern. So waren wir jetzt ein Team von sechs Personen. Durch den Austausch mit dem Verein Einsame Pfoten Zadar e.v." (dieser Verein unterstützt das Tierasyl in Zadar)und der Facebook-Gruppe Hund sucht Herrchen" bekamen wir alle Infos, die wir benötigten, und sogar einen tollen Tipp für eine schöne Unterkunft für unseren Aufenthalt in Kroatien. Über Berichte, Fotos und Videos in den sozialen Medien erfuhren wir, wie man das Tierasyl am besten unterstützen kann. So sammelten wir über einige Monate Spenden in Form von Sachspenden und Geldspenden. Beim Verein Einsame Pfoten Zadar e.v." erfährt man über eine aktuelle Liste, was konkret im Asyl gebraucht wird und was Gabriella (sie kümmert sich allein um die Straßenkatzen in Zadar) gebrauchen kann. Da das Tierasyl und auch Gabriella keine staatlichen Zuwendungen bekommen, sind sie komplett auf Spenden angewiesen. Auch die Vereinsbeiträge von "Einsame Pfoten Zadar e.v." reichen bei weitem nicht aus, um alle monatlichen Kosten zu decken. Decken Futter Leckerlies Für Futter, ärztliche Versorgung, Instandsetzungen und die Gehälter der vier kroatischen Frauen (Sheltergirls genannt), die im Tierasyl arbeiten. Über die vielen Wochen vor der Reise kamen immer mehr Sach- und auch Geldspenden zusammen. Es war unglaublich. Wir waren begeistert über die Spendenbereitschaft von der Tierklinik Schwerin, Kunden der Tierklinik, Kunden der Kosmetik und Fußpflege" Machler in Stralendorf, Edeka-Lüdke in Pampow, Firma Angelika Gande - Personalvermittlung in Holthusen, vieler Tierfreunde, Freunde des Hundesportclub Dümmer e.v. und Tierarztpraxis Zarpentin und Schnoor in Pampow. Mit eigenen Mitteln machten wir dann die letzten Besorgungen, wie warme Decken, Futter, Leckerlies, saugfähige Unterlagen, Katzenstreu, Desinfektionsmittel und vieles mehr. Wir sortierten und verstauten alle Sachspenden in unserem großen Autoanhänger. Dieser war jetzt bis zur Decke und zu dreiviertel gefüllt mit wichtigen Dingen, die schon sehnsüchtig in Zadar erwartet wurden. Zum Glück war für unser Reisegepäck auch noch ein wenig Platz. Gut vorbereitet machten wir uns am 3. Oktober vergangenen Jahres in der Nacht zu sechst auf den langen Weg nach Kroatien - voller Neugierde und Aufregung,was uns vor Ort erwarten würde, denn für uns alle war dies das erste Mal, dass wir in einem Tierasyl im Ausland helfen wollten. Nach einer Zwischenübernachtung in Österreich kamen wir wohlbehalten am 4. Oktober bei unserer Unterkunft in Vrsi-Zukve an. Sonnenschein, wunderschöne Natur und unsere sympathischen Vermieter begrüßten uns mit ihren zwei niedlichen Hunden, auch ehemalige Straßenhunde. Asyl hautnah erleben Am nächsten Vormittag fuhren wir dann endlich ins heiß ersehnte Tierasyl nach Zadar. Stella, eines der Shelter Girls, erwartete uns schon. In diesem Shelter arbeiten vier kroatische Frauen, die sich im Wechsel aufopferungsvoll um die Hunde kümmern. Es war so faszinierend, nun alles live zu sehen - wir kannten alles bislang nur aus dem Internet. Die ersten Eindrücke waren gewaltig. 4 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

5 Titelthema Der Rüde Mickey wartet schon lange auf ein schönes Zuhause. Julia Elbert mit Rüde Beo bei einem Spaziergang. Sheltergirl Stella Bakarić (l.) beim Empfang der Geldspende von Susann Machler. Luka Machler (r.) bei der Reinigung eines Geheges, Julia Elbert beschäftigt sich mit den Welpen. So viele Hunde auf einmal zu sehen, so viele Gehege und dann der enorme Lärm durch das Kläffen der Hunde. Doch mit der Zeit gewöhnen sich die Hunde an einen und werden ruhiger. Wir packten alle fleißig an und der voll beladene Hänger leerte sich allmählich. Die liebe Stella freute sich sehr über die vielen Sachspenden. Als ich ihr dann die Spendenflasche übergab, sagte ich ihr, wie viel Geld sie beinhaltet. Sie konnte es kaum fassen, denn es war eine unglaubliche Summe von über 900 zusammengekommen. Der absolute Wahnsinn. Nachdem alle Spenden gut wegsortiert waren, bekamen wir eine Führung durch das gesamte Tierasyl. Während des Rundgangs bekamen wir viele wichtige Dinge zu erfahren im Umgang mit Shelter Hunden. Es waren tolle Erfahrungen, die wir zusammen mit den Hunden machen durften. Insgesamt 30 Hunden konnten wir es ermöglichen, mit ihnen spazieren zu gehen. Wir hatten oft zu tun unsere Gefühle zu unterdrücken, um nicht weinen zu müssen. Es gab schon die eine oder andere Situation, in der wir zu tun hatten stark zu sein. Denn das hatten wir uns ja vorgenommen. Stark zu sein für die Tiere. Denn Mitleid tut Hunden nicht gut, das wussten wir. Durch die vielen Spaziergänge, spielen und schmusen versuchten wir, den Hunden eine schöne Abwechslung zum Alltag im Asyl zu ermöglichen. Wir bekamen als Dank so viel von den lieben Hunden zurück. Es war einfach nur schön und wir waren so glücklich, dass wir den weiten Weg nach Kroatien auf uns genommen hatten. Eingewöhnung ohne Stress Vor unserer Reise hatte ich nicht viel Erfahrung mit Straßenhunden und auch nicht die Vorstellung, vielleicht selber einmal einen Shelterhund zu adoptieren. Doch nun könnte ich mir das durchaus in der Zukunft vorstellen. Denn es sind wunderbare und dankbare Tiere. Sicherlich muss man gewisse Grundvoraussetzungen als Hundehalter besitzen und sich genauestens informieren, damit man allem gerecht wird. Das ist natürlich sehr wichtig, damit einem harmonischen Zusammenleben nichts im Weg steht. Die Besuche im Shelter waren sehr eindrucksvoll und haben viel Spaß gemacht. Nicht nur die Spaziergänge, sondern auch alles andere, was wir unterstützend tun konnten. Auch der Erfahrungsaustausch mit den Sheltergirls war sehr interessant, zu Themen wie schnell etwa sich Hunde in Pflegestellen oder in ihren neuen Familien eingewöhnen, wenn sie nicht mehr unter dem enormen Stress oder der Anspannung ausgesetzt sind, denn das ist es, was sie jeden Tag im Shelter erleben. In unserer Unterkunft waren viele Urlauber mit ihren Hunden - alles ehemalige Straßenhunde aus diversen Ländern und unterschiedlichsten Schicksalen, wie wir erfuhren. Es sind alles wunderbare Tiere mit einem guten Sozialverhalten gewesen. Auch in unserem hiesigen Hundeverein haben wir ehemalige Straßenhunde aus Rumänien und Ungarn. Auch sie haben ein tolles Zuhause bei ihren Familien gefunden. Sicherlich gibt es auch Ausnahmen und Hunde, die schwer vermittelt werden können, weil ihnen Menschen wahrscheinlich unsagbar schlimme Dinge angetan haben und es für sie nicht leicht ist, wieder Vertrauen zu finden. Solche Schicksale findet man allerdings auch bei uns in Deutschland. Wir werden auf alle Fälle 2020 wieder nach Zadar ins Tierasyl fahren. Das steht schon fest, denn wir vermissen die Hunde jetzt schon. In der Zwischenzeit bleibt uns der Kontakt über die sozialen Medien und auch die Möglichkeit, weiterhin finanziell unter die Arme zu greifen. Man hat aber auch die Möglichkeit, Sachspenden in Sammelstellen zu senden, die sich in Deutschland befinden. Von dort gehen in regelmäßigen Abständen Transporte nach Zadar. Weitere Informationen bekommt man über den Verein Einsame Pfoten Zadar e.v." oder über die Facebook Gruppe Hund sucht Herrchen". Text: Susann Machler Fotos: Merßing / Elbert Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

6 Amtliche Bekanntmachungen Die in Kraft getretene Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des Steinweges Philipps-Sonderpostenmarkt mit der zugehörigen Begründung wird ergänzend in das Internet unter der Adresse sowie in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt. Übersichtsplan Gemeinde Holthusen Die Bürgermeisterin Bauleitplanung der Gemeinde Holthusen AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des Steinweges Philipps-Sonderpostenmarkt im Verfahren nach 13a BauGB hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat in ihrer Sitzung am die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des Steinweges Philipps-Sonderpostenmarkt, begrenzt: im Nordosten: durch den Steinweg, im Südosten: durch angrenzende gewerbliche Nutzung am Steinweg, im Südwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der im Nordwesten: Gewerbegrundstücke im Mittelweg, durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Gewerbegrundstücke im Mittelweg und im Steinweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 275 der Flur 6 in der Gemarkung Holthusen. Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind dem beigefügten Übersichtplan zu entnehmen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des Steinweges Philipps-Sonderpostenmarkt tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Alle Interessierten können die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und die zugehörige Begründung von diesem Tage an im Amt Stralendorf, Fachbereich III Baurecht, Bau, Dorfstraße 30, Stralendorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Beachtliche Verletzungen der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Holthusen geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Dies ( 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB) gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden ( 5 Abs. 5 KV M-V). Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Frist eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Holthusen geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden. Hinweis: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen ist gemäß 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung anzupassen. Holthusen, den gez. Marianne Facklam Bürgermeisterin der Gemeinde Holthusen (Siegel) VORFAHR IMMOBILIEN Verkauf Vermietung Finanzierung Sie möchten Ihr Haus verkaufen? Gern übernehmen wir den Verkauf für Sie! Jens Vorfahr Langen Brütz I Hauptstraße 12A Telefon: I Mobil: jv.immobilien@gmail.com I Web: 6 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

7 Amtliche Bekanntmachungen Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

8 Amtliche Bekanntmachungen 8 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

9 Hauptsatzung der Gemeinde Dümmer Präambel Auf Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. M-V S 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen: 1 Name, Dienstsiegel (1) Die Gemeinde Dümmer hat 3 Ortsteile: Dümmer, Walsmühlen und Parum. (2) Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. (3) Die Gemeinde Dümmer führt als Dienstsiegel das kleine Landessiegel mit dem Wappenschild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone und der Umschrift Gemeinde Dümmer * Landkreis Ludwigslust-Parchim. (4) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bürgermeisters. 2 Rechte der Einwohner (1) Der Bürgermeister soll eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden. Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden sollen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (2) Die Einwohner sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit in einer Fragestunde zu Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung zu Angelegenheiten der Gemeinde an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie dem Bürgermeister Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen sollen kurz und sachlich sein. Sie dürfen nicht Angelegenheiten betreffen, die Gegenstand der Tagesordnung sind und dürfen keine Wertungen enthalten. Eine Aussprache findet nicht statt. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 min. vorzusehen, die im Bedarf auf bis zu 45 min. erhöht werden kann. Der Bürgermeister kann die Redezeit auf bis zu 5 min. je Rednerin oder je Redner beschränken. (3) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. 3 Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen 2. Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksgeschäfte 4. Vergabe von Aufträgen (3) Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind, Angelegenheiten der Ziffer 1 bis 4 in öffentlicher Sitzung behandeln. (4) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens 5 Arbeitstage vor der Gemeindevertretersitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden. 4 Ausschüsse (1) Hauptausschuss Ein Hauptausschuss wird gemäß 35 Abs. 1 S. 2 KV M-V gebildet. Der Hauptausschuss nimmt gemäß 36 Abs. 2 KV M-V die Aufgaben des Finanzausschusses wahr. Der Hauptausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 4 Gemeindevertretern. Aufgabengebiet: Grundsatzentscheidungen gem. 35 Abs. 2 KV M-V sowie Finanz- und Haushaltswesen (2) Beratende Ausschüsse Gemäß 36 KV M-V werden folgende beratende Ausschüsse gebildet: Name Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Ausschuss Schule, Soziales, Jugend, Kultur und Sport Aufgabengebiet Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung Wirtschaftsförderung Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlage Umwelt und Naturschutz, Landschaftspflege Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen Kulturförderung und Sportentwicklung Jugendförderung, Kindertagesstätten Sozialwesen, Fremdenverkehr Amtliche Bekanntmachungen (3) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf übertragen. (4) Die beratenden Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich aus 4 Gemeindevertretern und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen. (5) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. (6) Die Mitglieder Ausschüsse werden nicht vertreten. (7) Darüber hinaus kann die Gemeindevertretung bei Bedarf weitere zeitweilige Ausschüsse bilden. 5 Bürgermeister/ Stellvertreter/Hauptausschuss (1) Entscheidungen nach 22 Abs. 4 KV M-V innerhalb folgender Wertgrenzen können getroffen werden durch: im Rahmen dessen Nr. Bürgermeister Hauptausschuss 1 bei Verträgen, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenzen bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis bei Verträgen, die auf wiederkehrende Leistungen bis 500,00 ab 500,00 gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenze pro Monat bis 2.500,00 2 bei überplanmäßigen Aufwendungen und überplanmäßigen Auszahlungen innerhalb der bis 1.500,00 ab 1.500,00 Wertgrenze in % des Produktkontos bis 2.500,00 bei außerplanmäßigen Aufwendungen und außerplanmäßigen Auszahlungen je Ausgabenfall bis 1.500,00 ab 1.500,00 innerhalb der Wertgrenze bis 2.500,00 3 bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken bis 2.500,00 ab ,- innerhalb der Wertgrenze bis ,- bei Hingabe von Darlehen die innerhalb eines bis 2.500,00 ab 2.500,00 Haushaltsjahres zurückgezahlt werden bis ,00 4 Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährverträgen, Bestellung sonstiger Sicherheiten bis zu einer Wertgrenze von bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis ,00 5 bei städtebaulichen Verträgen, Erschließungsverträgen bis 5.000,00 ab 5.000,00 bis ,00 Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von ,00 und nach der VOB bis zum Wert von ,00. (2) Verpflichtungserklärungen der Gemeinde im Sinne des 39 Abs. 2 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 bzw. bei wiederkehrenden Verpflichtungen von 500,00 pro Monat können vom Bürgermeister allein bzw. durch eine oder einen von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 2.500,00. (3) Der Bürgermeister ist zuständig, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde ( 24 ff. BauGB) nicht ausgeübt werden soll. Sofern von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird, obliegt die Entscheidung der Gemeindevertretung. (4) Der Bürgermeister entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach 36 Abs. 1 BauGB sowie sonstige Erklärungen nach dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung. Ihm werden die Aufgaben nach 62 und 67 der Landesbauordnung M-V übertragen. (5) Im Rahmen des 44 KV M-V entscheiden über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis 1.000,00 und der Bürgermeister bis 100,00. Bei Beträgen, die darüber hinausgehen, entscheidet die Gemeindevertretung. (6) Die Gemeindevertretung ist durch den Bürgermeister laufend, spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung über die Entscheidungen im Sinne der Abs. 1, 3, 4 und 5 zu unterrichten. 6 Entschädigungen (1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000,00 Euro. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weiter gezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen. (2) Der oder die 1. stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält monatlich 15 % und damit 150,00 Euro der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Der 2. Stellvertreter erhält für seine besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Vertretenden für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in der Höhe der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. (3) Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Damit entfallen Aufwandsentschädigungen für die Stellvertretung. Amtiert eine Stellvertretende Person, weil der gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihr oder ihm die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 zu. (4) Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretungen, ihre Ausschüsse und der Fraktionen ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00. (5) Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses in den sie gewählt worden sind und der Fraktion, die sich mit der Sitzungsvorbereitung und Nachbereitung dieser Ausschusssitzungen befasst ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 (6) Ausschussvorsitzende und bei Verhinderung deren Stellvertreter erhalten für jede Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

10 von ihnen geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00. (7) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden. 7 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen der Gemeinde Dümmer, die öffentliche Bekanntmachung der Einladungen zu Gemeindevertretersitzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Dümmer die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um Satzungen und sonstige öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Stralendorf unter der Adresse: öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. (2) Daneben kann sich jedermann die Satzungen der Gemeinde unter der Bezugsadresse: Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Stralendorf, gegen ein Entgelt zusenden lassen. Textfassungen der Satzung werden am Verwaltungssitz in Stralendorf bereitgehalten oder liegen zur Mitnahme aus. (3) Satzungen und sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) werden durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf und seiner amtsangehörigen Gemeinden mit dem Namen Stralendorfer Amtsblatt Untertitel: Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf öffentlich bekannt gemacht. Das amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf erscheint 12x im Jahr immer zum Ende des jeweiligen Monats. Die Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Erscheinungstages. Es wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsgebiet verteilt. Daneben ist es einzeln und im Abonnement beim Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Stralendorf, gegen einen Versandkostenteil zu beziehen. (4) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen, Verzeichnissen, soweit sie nicht nach den Vorschriften des BauGB erfolgen, ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt 1 Monat soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (5) Ist die Öffentliche Bekanntmachung in Form der Absätze 1 bis 3 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln unter der Überschrift: Amtliche Bekanntmachungen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 bis 3 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich : 1. Ortsteil Walsmühlen Buswartehäuschen, neben der FFw, Walsmühler Str. 17c 2. Ortsteil Dümmer Bushaltestelle, gegenüber Stücker Str Ortsteil Dümmer Hofstraße 5 4. Ortsteil Dümmer am E Haus, Dorfstraße Ortsteil Dümmer Kreuzung Hauptstr./Forstweg, gegenüber Hauptstr Ortsteil Dümmer Bushaltestelle, Dorfstraße 1 7. Ortsteil Parum Bushaltestelle, Alte Dorfstr. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom , zuletzt geändert durch Satzung vom , außer Kraft. Dümmer, den gez. A. Gräber (Bürgermeisterin) (DS) Verfahrensvermerk: Die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Dümmer wurde dem Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß 5 Abs.2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim teilte mit Schreiben vom mit, dass sie die Hauptsatzung der Gemeinde Dümmer zur Kenntnis genommen hat. Die vorstehende Hauptsatzung der Gemeinde Dümmer wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 5 KV M-V eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Dümmer oder dem Amt Stralendorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeigegenehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden. Amtliche Bekanntmachungen Hauptsatzung der Gemeinde Pampow Präambel Auf Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. M-V S 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen: 1 Name, Wappen, Flagge und Dienstsiegel (1) Die Gemeinde Pampow hat 2 Ortsteile: Pampow und Bahnhof Holthusen. Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. (2) Die Gemeinde Pampow führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel. (3) Die Gemeinde Pampow führt das folgende Wappen: In Rot ein silberner Stabbalken, begleitet: oben von drei goldenen Rohrkolben balkenweise, unten von einem goldenen Pferdekopf. (4) Die Gemeinde Pampow führt eine Flagge. Die Flagge der Gemeinde ist quer zur Längsachse des Flaggentuches von Rot, Gelb und Rot gestreift. Die Roten Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der gelbe Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe und ein Drittel der Länge des Flaggentuchs einnimmt. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3. (5) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen und die Umschrift: *GEMEINDE PAMPOW* LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM* (6) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bürgermeisters. Dies gilt nicht für die Verwendung der Flagge mit dem gemeindlichen Wappen mit Ausnahme parteipolitischer oder kommerzieller Verwendung. (7) Ordnungswidrig im Sinne des 5 Abs. 3 KV M-V handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Wappen der Gemeinde ohne die nach Absatz 6 erforderliche Genehmigung verwendet. 2 Rechte der Einwohner (1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Straßenabschnitte durchgeführt werden. Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden sollen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (2) Die Einwohner erhalten sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit in einer Fragestunde zu Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung zu Angelegenheiten der Gemeinde an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie dem Bürgermeister Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen sollen kurz und sachlich sein. Sie dürfen nicht Angelegenheiten betreffen, die Gegenstand der Tagesordnung sind und dürfen keine Wertungen enthalten. Eine Aussprache findet nicht statt. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 min. vorzusehen, die im Bedarf auf bis zu 45 min. erhöht werden kann. Der Bürgermeister kann die Redezeit auf bis zu 5 min. je Rednerin oder je Redner beschränken. (3) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. 3 Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen 2. Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksgeschäfte 4. Vergabe von Aufträgen Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind, Angelegenheiten der Ziffer 1 bis 4 in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens 5 Arbeitstage vor der Gemeindevertretersitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden. 4 Ausschüsse (1) Hauptausschuss Ein Hauptausschuss wird gemäß 35 Abs. 1 S. 2 KV M-V gebildet. Der Hauptausschuss nimmt gemäß 36 Abs. 2 KV M-V die Aufgaben des Finanzausschusses wahr. Der Hauptausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 6 Gemeindevertretern. Aufgabengebiet: Grundsatzentscheidungen gem. 35 Abs. 2 KV M-V sowie Finanzund Haushaltswesen 10 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

11 (2) Beratende Ausschüsse Gemäß 36 KV M-V werden folgende beratende Ausschüsse gebildet: Name Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Ausschuss Schule, Soziales, Jugend, Kultur und Sport Aufgabengebiet Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlage, Umwelt und Naturschutz, Landschaftspflege Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen Kulturförderung und Sportentwicklung Jugendförderung, Kindertagesstätten Sozialwesen, Fremdenverkehr Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf übertragen. Die beratenden Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich aus 7 Gemeindevertretern und 5 sachkundigen Einwohnern zusammen. (3) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. (4) Die Gemeindevertretung wählt für die Mitglieder des Hauptausschusses persönliche Stellvertreter. Die Mitglieder der beratenden Ausschüsse werden nicht vertreten. (5) Darüber hinaus kann die Gemeindevertretung bei Bedarf weitere zeitweilige Ausschüsse bilden. 5 Bürgermeister/ Stellvertreter/Hauptausschuss (1) Entscheidungen nach 22 Abs. 4 KV M-V innerhalb folgender Wertgrenzen können getroffen werden durch: im Rahmen dessen Nr. Bürgermeister Hauptausschuss 1 bei Verträgen, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenzen bis ,- ab ,- bis ,- bei Verträgen, die auf wiederkehrende Leistungen gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenze pro Monat bis 2.000,- ab 2.000,- bis ,- 2 bei überplanmäßigen Aufwendungen und überplanmäßigen Auszahlungen innerhalb der Wertgrenze in % des Produktkontos bis 10 % max. bis 6.000,- ab 6.000,- bis 20 % max ,- bei außerplanmäßigen Aufwendungen und außerplanmäßigen Auszahlungen je Ausgabenfall innerhalb der Wertgrenze bis 6.000,- ab 6.000,- bis ,- 3 bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken innerhalb der Wertgrenze bis ,- ab ,- bis ,- bei Hingabe von Darlehen die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden bis ,- ab ,- bis ,- 4 Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährverträgen, Bestellung sonstiger Sicherheiten bis zu einer Wertgrenze von bis ,- ab ,- bis ,- 5 bei städtebaulichen Verträgen, Erschließungsverträgen bis ,- ab ,- bis ,- Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von ,- und nach der VOB bis zum Wert von ,-. (2) Verpflichtungserklärungen der Gemeinde im Sinne des 39 Abs. 2 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von ,00 bzw. bei wiederkehrenden Verpflichtungen von 2.000,00 pro Monat können vom Bürgermeister allein bzw. durch eine oder einen von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei ,00. (3) Der Bürgermeister ist zuständig, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde ( 24 ff. BauGB) nicht ausgeübt werden soll. Sofern von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird, obliegt die Entscheidung der Gemeindevertretung. (4) Der Bürgermeister entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach 36 Abs. 1 BauGB sowie sonstige Erklärungen nach dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung. Ihm werden die Aufgaben nach 62 und 67 der Landesbauordnung M-V übertragen. (5) Im Rahmen des 44 KV M-V entscheiden über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis 1.000,00 und der Bürgermeister bis 100,00. Bei Beträgen, die darüber hinausgehen, entscheidet die Gemeindevertretung. (6) Die Gemeindevertretung ist durch den Bürgermeister laufend, spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung über die Entscheidungen im Sinne der Abs. 1, 3, 4 und 5 zu unterrichten. Amtliche Bekanntmachungen 6 Senioren- und Behindertenbeirat Die Gemeinde Pampow bildet einen Senioren- und Behindertenbeirat, der die Gemeindevertretung und den Bürgermeister fachspezifisch beraten. Das Nähere regelt eine durch die Gemeindevertretung zu beschließende Satzung. 7 Entschädigungen (1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.980,00 Euro. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weiter gezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen. (2) Der oder die 1. stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält monatlich 20 % und damit 396,00 Euro, die 2. Stellvertretung 10 % und damit 198,00 Euro der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Damit entfallen Aufwandsentschädigungen für die Stellvertretung. Amtiert eine Stellvertretende Peron, weil der gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihr oder ihm die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 zu. (3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1, 2 oder 8 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 50,00. (4) Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretungen, ihre Ausschüsse und der Fraktionen ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00. (5) Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses in den sie gewählt worden sind und der Fraktion, die sich mit der Sitzungsvorbereitung und Nachbereitung dieser Ausschusssitzungen befasst ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 (6) Ausschussvorsitzende und bei Verhinderung deren Stellvertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00. (7) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden. Die Anzahl der Fraktionssitzungen für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, wird auf 10 im Kalenderjahr begrenzt. (8) Die Vorsitzenden der Fraktionen erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 pro Monat. 8 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen der Gemeinde Pampow, die öffentliche Bekanntmachung der Einladungen zu Gemeindevertretersitzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Pampow die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um Satzungen und sonstige öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Stralendorf unter der Adresse: öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. Daneben kann sich jedermann die Satzungen der Gemeinde unter der Bezugsadresse: Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Stralendorf, gegen ein Entgelt zusenden lassen. Textfassungen der Satzung werden am Verwaltungssitz in Stralendorf bereitgehalten oder liegen zur Mitnahme aus. (2) Satzungen und sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) werden durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf und seiner amtsangehörigen Gemeinden mit dem Namen Stralendorfer Amtsblatt Untertitel: Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf öffentlich bekannt gemacht. Das amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf erscheint 12x im Jahr immer zum Ende des jeweiligen Monats. Die Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Erscheinungstages. Es wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsgebiet verteilt. Daneben ist es einzeln und im Abonnement beim Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Stralendorf, gegen einen Versandkostenteil zu beziehen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen, Verzeichnissen, soweit sie nicht nach den Vorschriften des BauGB erfolgen, ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt 1 Monat sowie nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Ist die Öffentliche Bekanntmachung in Form der Absätze 1 bis 3 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln unter der Überschrift: Amtliche Bekanntmachungen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 bis 3 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (5) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich : 1. Ortsteil Pampow Am Kegel, neben Haus Nr Ortsteil Pampow Schmiedeweg 5, Ecke Friedensstraße vor der Kirche 3. Ortsteil Pampow Ahornstraße 46, Einkaufszentrum 4. Ortsteil Pampow Friedensstraße Ortsteil Bahnhof Holthusen, neben Bahnhofstraße 25 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

12 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom , zuletzt geändert durch Satzung vom , außer Kraft. Pampow, den gez. Gombert (Bürgermeister) (Dienstsiegel) Die vorstehende Hauptsatzung der Gemeinde Pampow wird hiermit bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 5 KV M-V eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Pampow oder dem Amt Stralendorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeigegenehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden. Amtliche Bekanntmachungen 4 Ausschüsse (1) Die Gemeindevertretung bildet folgende ständige Ausschüsse: a) Hauptausschuss Der Hauptausschuss wird gemäß 35 Abs. (1) S. 2 KV M-V gebildet. Der Hauptausschuss nimmt gemäß 36 Abs. (2) S. 2 KV M-V die Aufgaben des Finanzausschusses wahr. Der Hauptausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 2 Gemeindevertretern. Aufgabengebiet: Grundsatzentscheidungen gem. 35 Abs. 2 KV M-V sowie Finanz- und Haushaltswesen b) beratende Ausschüsse: Ausschuss für Bau-, Raumentwicklung und Umwelt Zusammensetzung: 4 Gemeindevertreter und 2 sachkundige Einwohner Aufgabengebiet: Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz (2) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. (3) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf übertragen. (4) Die Mitglieder der Ausschüsse werden nicht vertreten. Hauptsatzung der Gemeinde Schossin Präambel Auf Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land M/V (KV M/V) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. M/V, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Schossin vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung der Gemeinde Schossin erlassen: 1 Name, Dienstsiegel (1) Die Gemeinde Schossin besteht aus den Ortsteilen Schossin und Mühlenbeck. Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. (2) Die Gemeinde Schossin führt das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteiles Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone mit der Umschrift Gemeinde Schossin * Landkreis Ludwigslust-Parchim. (3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bürgermeisters. 2 Rechte der Einwohner (1) Der Bürgermeister kann eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen. Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden sollen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (2) Die Einwohner, natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie an den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. Der Bürgermeister kann die Redezeit auf bis zu 5 min. je Redner beschränken. (3) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. 3 Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen 2. Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksgeschäfte 4. Vergabe von Aufträgen Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Ziffern 1-4 in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitstage vor der Gemeindevertretersitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden. 6 Bürgermeister/ Stellvertreter/ Hauptausschuss (1) Entscheidungen nach 22 Abs. (4) KV M-V innerhalb folgender Wertgrenzen können getroffen werden durch: im Rahmen dessen Nr. Bürgermeister Hauptausschuss 1 bei Verträgen, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenzen bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis 5.000,00 bei Verträgen, die auf wiederkehrende Leistungen gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenze pro Monat bis 500,00 ab 500,00 bis 2.500,00 2 bei überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 1.500,00 ab 1.500,00 bis 5.000,00 und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenze bis 1.500,00 ab 1.500,00 bis 2.500,00 3 bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken innerhalb der Wertgrenze bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis ,00 bei Hingabe von Darlehen die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis ,00 4 Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährverträgen, Bestellung sonstiger Sicherheiten bis zu einer Wertgrenze von bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis ,00 5 bei städtebaulichen Verträgen, Erschließungsverträgen bis 5.000,00 ab 5.000,00 bis ,00 Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 2.500,00 und nach der VOB bis zum Wert von ,00. Bei Aufnahme und Umschuldung von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes entscheidet der Bürgermeister. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten. (3) Verpflichtungserklärungen der Gemeinde i. S. d. 39 Abs. 2 S. 5 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 bzw. bei wiederkehrenden Verpflichtungen von 500,00 pro Monat können vom Bürgermeister allein bzw. durch einen von ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 2.500,00. (4) Soweit ein gesetzliches Vorkaufsrecht vorliegt entscheidet die Gemeindevertretung. (5) Der Bürgermeister entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach 36 Abs. 1 BauGB sowie sonstige Erklärungen nach dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung. Ihm werden die Aufgaben nach 62 und 67 der Landesbauordnung übertragen. (6) Im Rahmen des 44 KV M-V entscheiden über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis 1.000,00 und der Bürgermeister bis 100,00. Bei Beträgen, die darüber hinausgehen, entscheidet die Gemeindevertretung. 7 Entschädigung (1) Der Bürgermeister enthält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 630,00 monatlich. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weiter gezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit die zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen. (2) Die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält monatlich 20 % und damit 126,00, die zweite Stellvertretung 10 % und damit 63,00 der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Nach 3 Monaten Vertretung erhält die Stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Damit entfallen Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung. Amtiert eine Stellvertretende Person weil der gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihm die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 zu. 12 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

13 (3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 10,00. (4) Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung. (5) Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses in den sie gewählt worden sind ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung. (6) Ausschussvorsitzende, bei deren Verhinderung deren Stellvertreter, erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,- Euro nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung. (7) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden. 8 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen der Gemeinde Schossin, die öffentliche Bekanntmachung der Einladungen zu Gemeindevertretersitzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Stralendorf unter der Adresse: öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. Daneben kann sich jedermann die Satzung der Gemeinde unter der Bezugsadresse: Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Stralendorf, gegen ein Entgelt zusenden lassen. Textfassungen der Satzung werden am Verwaltungssitz in Stralendorf bereitgehalten oder liegen zur Mitnahme aus. (2) Satzungen und sonstige Öffentliche Bekanntmachungen aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) werden durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf und seiner amtsangehörigen Gemeinden mit dem Namen Stralendorfer Amtsblatt Untertitel: Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf öffentlich bekannt gemacht. Das amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf erscheint 12x im Jahr immer zum Ende des jeweiligen Monats. Die Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Erscheinungstages. Es wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsgebiet verteilt. Daneben ist es einzeln und im Abonnement beim Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Stralendorf, gegen einen Versandkostenteil zu beziehen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen, Verzeichnissen, soweit sie nicht nach den Vorschriften des BauGB erfolgen, ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt 1 Monat soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Ist die Öffentliche Bekanntmachung in Form der Absätze 1 bis 3 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln unter der Überschrift: Amtliche Bekanntmachungen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesem Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 bis 3 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (5) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich: 1. Ortsteil Schossin, Feldstraße 1, Feuerwehrhaus 2. Ortsteil Mühlenbeck, Dorfstraße, Bushaltestelle 3. Sudenmühle, Bushaltestelle 9 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung außer Kraft. Schossin, den Amtliche Bekanntmachungen Hauptsatzung der Gemeinde Warsow Präambel Auf Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. M-V S 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Warsow vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen: 1 Name, Dienstsiegel (1) Die Gemeinde Warsow hat 3 Ortsteile: Warsow, Kothendorf und Krumbeck. (2) Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. (3) Die Gemeinde Warsow führt als Dienstsiegel das kleine Landessiegel mit dem Wappenschild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone und der Umschrift Gemeinde Warsow * Landkreis Ludwigslust-Parchim. (4) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bürgermeisters. 2 Rechte der Einwohner (1) Der Bürgermeister kann eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden. Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden sollen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (2) Die Einwohner sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit in einer Fragestunde zu Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung zu Angelegenheiten der Gemeinde an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie dem Bürgermeister Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen sollen kurz und sachlich sein. Sie dürfen nicht Angelegenheiten betreffen, die Gegenstand der Tagesordnung sind und dürfen keine Wertungen enthalten. Eine Aussprache findet nicht statt. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 min. vorzusehen, die im Bedarf auf bis zu 45 min. erhöht werden kann. Der Bürgermeister kann die Redezeit auf bis zu 5 min. je Rednerin oder je Redner beschränken. (3) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. 3 Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen 2. Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksgeschäfte 4. Vergabe von Aufträgen (3) Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind, Angelegenheiten der Ziffer 1 bis 4 in öffentlicher Sitzung behandeln. (4) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens 5 Arbeitstage vor der Gemeindevertretersitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden. 4 Ausschüsse (1) Hauptausschuss Ein Hauptausschuss wird gemäß 35 Abs. 1 S. 2 KV M-V gebildet. Der Hauptausschuss nimmt gemäß 36 Abs. 2 KV M-V die Aufgaben des Finanzausschusses wahr. Der Hauptausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 4 Gemeindevertretern. Aufgabengebiet: Grundsatzentscheidungen gem. 35 Abs. 2 KV M-V sowie Finanzund Haushaltswesen gez. Balschuweit (Bürgermeister) Dienstsiegel Die vorstehende Hauptsatzung der Gemeinde Schossin wird hiermit bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 5 KV M-V eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Schossin oder dem Amt Stralendorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeigegenehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden. (2) Beratende Ausschüsse Gemäß 36 KV M-V werden folgende beratende Ausschüsse gebildet: Name Aufgabengebiet Ausschuss für Gemeindeent- Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung wicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlage, Umwelt und Naturschutz, Landschaftspflege Ausschuss Soziales, Jugend, Kultur und Sport Betreuung der Kultureinrichtungen Kulturförderung und Sportentwicklung Jugendförderung, Kindertagesstätten Sozialwesen, Fremdenverkehr Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

14 Ausschuss für Dörfliches Leben Amtliche Bekanntmachungen Erstellung des Gemeindeläufers Planung von gemeindlichen Veranstaltungen (3) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf übertragen. (4) Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt setzt sich aus 4 Gemeindevertretern und 2 sachkundigen Einwohnern zusammen. Der Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur und Sport setzt sich aus 3 Gemeindevertretern und 2 sachkundigen Einwohnern zusammen. Der Ausschuss für dörfliches Leben setzt sich aus 4 Gemeindevertretern und 2 sachkundigen Einwohnern zusammen. (5) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. (6) Die Gemeindevertretung wählt für die Mitglieder des Hauptausschusses persönliche Stellvertreter. Die Mitglieder der beratenden Ausschüsse werden nicht vertreten. (7) Darüber hinaus kann die Gemeindevertretung bei Bedarf weitere zeitweilige Ausschüsse bilden. 5 Bürgermeister / Stellvertreter / Hauptausschuss (1) Entscheidungen nach 22 Abs. 4 KV M-V innerhalb folgender Wertgrenzen können getroffen werden durch: im Rahmen dessen Nr. Bürgermeister/in Hauptausschuss 1 bei Verträgen, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenzen bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis bei Verträgen, die auf wiederkehrende Leistungen gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenze pro Monat bis 500,00 ab 500,00 bis 2.500,00 2 bei überplanmäßigen Aufwendungen und überplanmäßigen Auszahlungen bis 1.500,00 ab 1.500,00 bis 2.500,00 bei außerplanmäßigen Aufwendungen und außerplanmäßigen Auszahlungen je Ausgabenfall innerhalb der Wertgrenzebis 1.500,00 ab 1.500,00 bis 2.500,00 3 bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken innerhalb der Wertgrenze bis 2.500,00 ab ,00 bis ,00 bei Hingabe von Darlehen die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis ,00 4 Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährverträgen, Bestellung sonstiger Sicherheiten bis zu einer Wertgrenze von bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis ,00 5 bei städtebaulichen Verträgen, Erschließungsverträgen bis 5.000,00 ab 5.000,00 bis ,00 Der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 2.500,00 und nach der VOB bis zum Wert von ,00. Bei Aufnahme und Umschuldung von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes entscheidet der Bürgermeister. (2) Verpflichtungserklärungen der Gemeinde im Sinne des 39 Abs. 2 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 bzw. bei wiederkehrenden Verpflichtungen von 500,00 pro Monat können vom Bürgermeister allein bzw. durch eine oder einen von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 2.500,00. (3) Der Bürgermeister ist zuständig, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde ( 24 ff. BauGB) nicht ausgeübt werden soll. Sofern von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird, obliegt die Entscheidung der Gemeindevertretung. (4) Der Bürgermeister entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach 36 Abs. 1 BauGB sowie sonstige Erklärungen nach dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung. Ihm werden die Aufgaben nach 62 und 67 der Landesbauordnung M-V übertragen. (5) Im Rahmen des 44 KV M-V entscheiden über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Bürgermeister bis 100,00 und der Hauptausschuss bis 1.000,00. Bei Beträgen, die darüber hinausgehen, entscheidet die Gemeindevertretung. (6) Die Gemeindevertretung ist durch den Bürgermeister laufend, spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung über die Entscheidungen im Sinne der Abs. 1, 3, 4 und 5 zu unterrichten. 6 Entschädigungen (1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,00 Euro. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weiter gezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen. (2) Der erste Stellvertreter des Bürgermeisters, bei dessen Vertreter der zweite Stellvertreter, erhält für seine besondere Tätigkeit - bei Verhinderung des Vertretenden für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Damit entfallen Aufwandsentschädigungen für die Stellvertretung. Amtiert eine Stellvertretende Person, weil der gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihr oder ihm die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 zu. (3) Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretungen, ihre Ausschüsse und der Fraktionen ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00. (4) Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses in den sie gewählt worden sind und der Fraktion, die sich mit der Sitzungsvorbereitung und Nachbereitung dieser Ausschusssitzungen befasst ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 (5) Ausschussvorsitzende und bei Verhinderung deren Stellvertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00. (6) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden. 7 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen der Gemeinde Warsow, die öffentliche Bekanntmachung der Einladungen zu Gemeindevertretersitzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Warsow die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um Satzungen und sonstige öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Stralendorf unter der Adresse: öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. Daneben kann sich jedermann die Satzungen der Gemeinde unter der Bezugsadresse: Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Stralendorf, gegen ein Entgelt zusenden lassen. Textfassungen der Satzung werden am Verwaltungssitz in Stralendorf bereitgehalten oder liegen zur Mitnahme aus. (2) Satzungen und sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) werden durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf und seiner amtsangehörigen Gemeinden mit dem Namen Stralendorfer Amtsblatt Untertitel: Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf öffentlich bekannt gemacht. Das amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf erscheint 12x im Jahr immer zum Ende des jeweiligen Monats. Die Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Erscheinungstages. Es wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsgebiet verteilt. Daneben ist es einzeln und im Abonnement beim Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Stralendorf, gegen einen Versandkostenteil zu beziehen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen, Verzeichnissen, soweit sie nicht nach den Vorschriften des BauGB erfolgen, ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt 1 Monat sowie nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Ist die Öffentliche Bekanntmachung in Form der Absätze 1 bis 3 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln unter der Überschrift: Amtliche Bekanntmachungen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesem Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 bis 3 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (5) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich: 1. Ortsteil Warsow - Bushaltestelle Richtung Hagenow, B Ortsteil Warsow - Kreuzungsbereich der Straßen Am Bach", Kothendorfer Str., Zum Perdaukel" 3. Ortsteil Kothendorf - Bushaltestelle Dorfstr. 4. Ortsteil Krumbeck - Bushaltestelle "Zur Sude" 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom außer Kraft. Warsow, den gez. Lambrecht (Bürgermeisterin) Dienstsiegel Verfahrensvermerk: Die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Warsow wurde dem Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß 5 Abs.2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim teilte mit Schreiben vom mit, dass sie die Hauptsatzung der Gemeinde Warsow zur Kenntnis genommen hat. Die vorstehende Hauptsatzung der Gemeinde Warsow wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 5 KV M-V eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Warsow oder dem Amt Stralendorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeigegenehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden. 14 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

15 Hauptsatzung der Gemeinde Zülow Präambel Auf Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land M/V (KV M/V) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. M/V, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Zülow vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung der Gemeinde Zülow erlassen: 1 Name, Dienstsiegel (1) Die Gemeinde Zülow besteht aus einem Ortsteil. (2) Die Gemeinde Zülow führt als Dienstsiegel das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone und der Umschrift Gemeinde Zülow*Landkreis Ludwigslust-Parchim. (3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bürgermeisters. 2 Rechte der Einwohner (1) Der Bürgermeister kann eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen. Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden sollen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (2) Die Einwohner, natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie an den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. Der Bürgermeister kann die Redezeit auf bis zu 5 Minuten je Redner beschränken. (3) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. 3 Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen 2. Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksgeschäfte 4. Vergabe von Aufträgen Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Ziffern 1-4 in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitstage vor der Gemeindevertretersitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden. 4 Ausschüsse (1) Die Gemeindevertretung bildet folgende ständige Ausschüsse: a) Hauptausschuss Der Hauptausschuss wird gemäß 35 Abs. (1) S. 2 KV M-V gebildet. Der Hauptausschuss nimmt gemäß 36 Abs. (2) S. 2 KV M-V die Aufgaben des Finanzausschusses wahr. Der Hauptausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 2 Gemeindevertretern. Aufgabengebiet: Grundsatzentscheidungen gem. 35 Abs. (2) KV M-V sowie Finanzund Haushaltswesen b) Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umweltschutz Der beratende Ausschuss wird gemäß 36 KV M-V gebildet. Zusammensetzung: 2 Mitglieder der Gemeindevertretung und 1 sachkundiger Einwohner Aufgabengebiet: Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Umwelt und Naturschutz, (2) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. (3) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf übertragen. (4) Die Mitglieder der Ausschüsse werden nicht vertreten. 5 Bürgermeister/Stellvertreter/Hauptausschuss (1) Entscheidungen nach 22 Abs. (4) KV M-V innerhalb folgender Wertgrenzen können getroffen werden durch: im Rahmen dessen Nr. Bürgermeister Hauptausschuß 1 bei Verträgen, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenzen bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis 5.000,00 Amtliche Bekanntmachungen bei Verträgen, die auf wiederkehrende Leistungen gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenze pro Monat bis 500,00 ab 500,00 bis 2.500,00 2 bei überplanmäßigen Ausgaben bis 1.500,00 ab 1.500,00 bis 5.000,00 bei außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabenfall innerhalb der Wertgrenze bis 1.500,00 ab 1.500,00 bis 2.500,00 3 bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken innerhalb der Wertgrenze bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis ,00 bei Hingabe von Darlehen die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis ,00 4 bei Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährverträgen, Bestellung von Sicherheiten bis zu einer Wertgrenze von bis 2.500,00 ab 2.500,00 bis ,00 5 bei städetbaulichen -und Erschließungsverträgen bis 5.000,00 ab 5.000,00 bis ,00 Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 2.500,00 und nach der VOB bis zum Wert von ,00. Bei Aufnahme und Umschuldung von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes entscheidet der Bürgermeister. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten. (3) Erklärungen der Gemeinde i. S. d. 39 Abs. 2 S. 5 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 bzw. bei wiederkehrenden Verpflichtungen von 500,00 pro Monat können vom Bürgermeister allein bzw. durch einen von ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 2.500,00. (4) Soweit ein gesetzliches Vorkaufsrecht vorliegt entscheidet die Gemeindevertretung (5) Im Rahmen des 44 KV M-V entscheiden über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis 1.000,00 und der Bürgermeister bis 100,00. Bei Beträgen, die darüber hinaus gehen, entscheidet die Gemeindevertretung. 6 Entschädigung (1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 700,00 monatlich. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weiter gezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit die zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen. Die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält monatlich 20 % und damit 140,00, die zweite Stellvertretung 10 % und damit 70,00 der funktionsbezognenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Nach 3 Monaten Vertretung erhält die Stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Damit entfallen Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung. Amtiert eine Stellvertretende Person weil der gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihm die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 zu. (2) Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung. (5) Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses in den sie gewählt worden sind ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung. (6) Ausschussvorsitzende, bei deren Verhinderung deren Stellvertreter, erhalten für jede von Ihnen geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung. (7) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden. 7 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen der Gemeinde Zülow, die öffentliche Bekanntmachung der Einladungen zu Gemeindevertretersitzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschiften vorgegeben sind, soweit es ich nicht um Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Stralendorf unter der Adresse: öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. Daneben kann sich jedermann die Satzung der Gemeinde unter der Bezugsadresse: Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Stralendorf, gegen ein Entgelt zusenden lassen. Textfassungen der Satzung werden am Verwaltungssitz in Stralendorf bereit gehalten oder liegen zur Mitnahme aus. (2) Satzungen und sonstige Öffentliche Bekanntmachungen aufgrund der Vorchriften des Baugesetzbuches (BauGB) werden durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf und seiner amtsangehörigen Gemeinden mit dem Namen Stralendorfer Amtsblatt Untertitel: Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf öffentlich bekannt gemacht. Das amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf erscheint 12x im Jahr immer zum Ende des jeweiligen Monats. Die Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Erscheinungstages. Es wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsgebiet verteilt. Daneben ist es einzeln und Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

16 im Abonnement beim Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Stralendorf, gegen einen Versandkostenanteil zu beziehen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen, Verzeichnissen, soweit sie nicht nach den Vorschriften des BauGB erfolgen, ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Ist die öffentliche Bekanntmachung in Form der Absätze 1 und 3 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln unter der Überschrift: Amtliche Bekanntmachungen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 und 3 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (5) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich: 1. Zülow, Dorfplatz / Ecke Dorfstrasse 2. Zülow, Dorfstrasse 18 8 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung in Form der 1. Änderungssatzung vom außer Kraft. Zülow, den gez. Büchner (Bürgermeister) Dienstsiegel Die vorstehende Hauptsatzung der Gemeinde Zülow wird hiermit bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 5 KV M-V eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Beiziehung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Zülow oder dem Amt Stralendorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeigegenehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden. Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden der Gemeinde Wittenförden (Feuerwehrkostensatzung) Aufgrund des 5 Abs. 1, 4 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), der 1 Abs. 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005, zuletzt geändert am 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) sowie des 25 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes (BrSchG M-V) vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612) zuletzt geändert am 5. Januar 2016 (GVOBl. M-V S. 20) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden am folgende Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden der Gemeinde Wittenförden (Feuerwehrkostensatzung) beschlossen: 1 Kostentatbestand (1) Die Gemeinde erhebt, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, für die durch die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden entstandenen Kosten, Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und dem Gebührentarif, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Die Pflicht zum Kostenersatz besteht auch dann, wenn die Leistung der Freiwilligen Feuerwehr am Einsatzort nicht mehr erforderlich ist, weil die Alarmierung widerrufen worden ist oder der Anlass für die Leistung nicht oder nicht mehr besteht. 2 Gebührenfreiheit Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden ist im Rahmen der ihr nach 1 BrSchG M-V obliegenden Aufgaben unentgeltlich, soweit in den nachfolgenden Regelungen nichts anderes bestimmt ist. 3 Gebührenschuldner (1) Zum Ersatz der durch die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr entstandenen Kosten ist gegenüber dem Träger der Feuerwehr verpflichtet: a) wer die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, b) wer die Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig grundlos alarmiert hat, c) wer eine Brandmeldeanlage betreibt, wenn diese einen Fehlalarm auslöst, d) der Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Schienen -, Luft, Wasser - oder Kraftfahrzeugen entstanden ist; ausgenommen davon sind Einsätze zur Rettung von Menschenleben, e) der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Gewerbe oder Industriebetrieben für den Einsatz von Sonderlösch- oder Sondereinsatzmitteln, Amtliche Bekanntmachungen f) der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt; außer in den Fällen abwehrenden Brandschutzes, g) der Veranstalter für die Durchführung der Brandsicherheitswache nach 21 Absatz 1 Satz 3 Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetz M-V. (2) Mehrere zum Kostenersatz Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. (3) Die Pflicht zum Kostenersatz umfasst auch: a) den Schadenersatz und die Entschädigung nach 26 BrSchG M-V b) die Kosten der Entsorgung von bei der Brandbekämpfung mit Schafstoffen belastetem Löschwasser c) die Aufwendungen für Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel auch bei anderen als nach Absatz 1 Nr. e beschriebenen Einsätzen sowie d) die Kosten der Entsorgung von Sonderlösch- und Sondereinsatzmitteln e) die Entschädigung nach 28 Abs. 6 S. 3 BrSchG M-V 4 Berechnung der Gebühr (1) Die Gebühren für den Personaleinsatz bemessen sich nach der Einsatzdauer sowie nach der Anzahl der Einsatzkräfte. (2) Die Gebühren für den Einsatz von Fahrzeugen bemessen sich nach der Einsatzdauer. In der Gebühr sind die Nebenkosten und die Aufwendungen für die Inanspruchnahme der in den Fahrzeugen befindlichen Geräte enthalten. (3) Die Gebührensätze für die Gebühren für den Personaleinsatz und die Gebühren für den Einsatz von Fahrzeugen ergeben sich aus dem Gebührentarif, welcher als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist. (4) Maßgeblich für die Einsatzdauer bzw. Berechnung der Gebühr ist der Einsatzbericht. (5) Mit dem gebührenpflichtigen Einsatz anfallende Auslagen sind in der entstandenen Höhe zu ersetzen. Die Kosten für Verbrauchsmaterialien bemessen sich nach der Verbrauchsmenge und dem jeweiligen Tageskaufpreis. Sach- und Entsorgungskosten werden zusätzlich zu den Personal- und Einsatzkosten erhoben. (6) Die Einsatzzeit beginnt mit der Alarmierung und endet mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft. (7) Die Gebühr für Personen und Fahrzeuge wird für jede angefangene Stunde fällig. 5 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzes (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit Einsatzbeginn der Feuerwehr. (2) Die Kostenschuld wird 3 Wochen nach Bekanntgabe des Kostenbescheides an den Kostenschuldner fällig. (3) Von der Erhebung von Kosten kann ganz oder teilweise abgesehen werden, soweit die Erhebung im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wittenförden vom außer Kraft. Wittenförden, den gez. M. Eberhardt Bürgermeister (Dienstsiegel) Verfahrenshinweis: Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg -Vorpommern enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann gemäß 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Wittenförden geltend gemacht. Wittenförden, den gez. M. Eberhardt Bürgermeister Anlage 1 Gebührentarif Satzung zur Regelung des Kostensatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden der Gemeinde Wittenförden vom Gebühren in EURO je Stunde 1. Kostenersatz für Einsatzkräfte 1.1 je Einsatzkraft 16,86 2. Kostenersatz für Fahrzeuge 2.1 Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20) 14, Löschfahrzeug (LF) 4, Mannschaftstransportwagen (MTW) 7, Anhänger 1 (TSA) 1, Anhänger 2 (TSA) 1,54 16 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

17 Amtliche Bekanntmachungen Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

18 Amtliche Bekanntmachungen Gemeindevertretersitzung Schossin am 6. Februar 2020 Ort: Schossin, Feuerwehrhaus in der Feldstraße 1 Uhrzeit: 19:30 Uhr Aus der Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Bestätigung der Sitzungsniederschriften vom und Einwohnerfragestunde gemäß 17 (1) KV-M/V 5. Informationen des Bürgermeisters 6. Beschluss über die Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Schossin 7. Anfragen und Mitteilungen Balschuweit Bürgermeister 18 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

19 Dor is wat los Veranstaltungstipps Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

20 Stralendorf. Zu den negativen Veränderungen des neuen Jahres in der Gemeinde Stralendorf gehört der Verlust des Paradieses, genauer gesagt des Stralendorfer Blumenparadieses in der Dorfstraße 12. Denn der beliebte Dorfladen von Simone Lorenz hat seit dem 16. Januar dieses Jahres für immer geschlossen, wie ein kleines handgeschriebenes Schild an der bisherigen Eingangstür bereits seit Ende vergangenen Jahres ankündigte. Bereits einige Zeit zuvor waren die Sonntagsöffnungszeiten weggefallen und die täglichen Öffnungszeiten in der Woche um zwei Stunden verkürzt worden. Nicht wenige Einwohner und durchfahrende Kunden, die dort schnell Aus den Gemeinden Kein Paradies mehr in Stralendorf Beliebter Dorfladen und Treffpunkt hat für immer geschlossen einmal anhielten und ein paar kleine Einkäufe erledigten, bedauern das Aus für das Blumenparadies aus mehreren Gründen. Schließlich konnte man dort nicht nur Blumen, Zeitungen und Zeitschriften sowie (besonders am Sonnabendmorgen) Brot und Brötchen kaufen. Das bisherige Blumenparadies war auch eine bequem im Ort gelegene und gern genutzte Postfiliale und ein Treffpunkt, in dem man bei einem Kaffee mit der Chefin, ihren beiden Mitarbeiterinnen und anderen Kunden über Gott und die Welt und natürlich auch über den neuesten Dorftratsch plaudern konnte. Und nicht zuletzt war das Blumenparadies eine von verschiedenen Veranstaltern genutzte Kartenvorverkaufsstelle. Alle diese kleinen Annehmlichkeiten sind jetzt leider Geschichte und nur noch eine freundliche Erinnerung an gewissermaßen paradiesische Zeiten in Stralendorf. Bleibt nur noch, Frau Lorenz und ihrem Team Dankeschön für ihre Dienstleistung zu sagen und für die persönliche Zukunft, wie und wo auch immer, alles Gute zu wünschen. Text / Foto: jues. Fußballfüchse erhielten Spende Elektroinstallationen Beleuchtungsanlagen Smart Home Antennen- und Netzwerktechnik Cambser Straße 20 I Leezen OT Rampe Mobil: kontakt@elektrowilde.de I Wittenförden. Nachdem die 21 Neufußballer von TuS Wittenförden ihre ersten 17 gemeinsamen Trainingstage seit August mit viel Freude und Spaß absolviert haben, organisierten die 4 Trainer Schauland, Witt, Pommerenk und Krasse noch einmal einen aufregenden Jahresabschluss in der Schulsporthalle Wittenförden. Im Beisein der Eltern wurde ein kleines Weihnachtsturnier gespielt, bei dem alle 4 Mannschaften als Sieger eine Medaille erhielten. Die Schneemänner ergatterten die meisten Punkte, aber die Weihnachtsmänner, die Wichtelzwerge und die Weihnachtsengel waren auch nicht schlecht und haben sich den Lohn verdient. Ganz besonders aber wollten die 6- bis 11-jährigen Kinder und deren Eltern Dank sagen für die tolle Unterstützung der Firma CoSyNet von Herrn Rohde und Herrn Brahm. Die gespendeten 2.000,00 können gut für die neu gegründete Abteilung der Fußballkids beim TuS Wittenförden eingesetzt werden. Voller Stolz schlüpften dann die Mädchen und Jungen und Trainer ganz schnell in die neuen Pullover mit dem eigenen kreierten Fußballfuchs auf dem Rücken. Der Weihnachtsmann fehlte natürlich auch nicht. Nachdem die Fußballkids im Chor sangen, ließen es sich die Eltern nicht nehmen, auch kurz mal so mit einem Weihnachtslied zu überraschen. Auch einige Solokünstler von den Kids zeigten ihr musikalisches Talent. Die erreichten Ergebnisse jedes Einzelnen konnten auf einem kleinen Fußball-Diplom nachgelesen und mit den Fußballfreunden verglichen werden. Ein zum Schluss überreichter Minipokal soll an die 2019er Fußballfüchse erinnern und gleichzeitig Motivation für das/die kommende(n) Fußballjahr(e) sein. Herzlichen Dank sagen die Verantwortlichen den Eltern für die freundliche Unterstützung. Text / Foto: Klaus Krasse 20 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

21 Aus den Gemeinden Schwungvoller Neujahrsempfang Sie haben kein erhalten? Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wenn Sie aus Gesprächen in der Dorfgemeinschaft erfahren, dass das Stralendorfer Amtsblatt nicht korrekt zugestellt wurde, teilen Sie das bitte dem Amt oder dem Verlag mit. Der Verlag bittet darum, Reklamationen zur Zustellung des Amtsblattes unter Angabe des Namens und der vollen Anschrift zu richten an: Tel Nur dann ist die erfolgreiche Reklamation beim Zustelldienstleister und ggfs. Nachlieferung möglich. Dümmer. Der Neujahrsempfang für die Senioren am 8. Januar 2020 im Europahaus begann mit einer Begrüßungsrede durch die Vorsitzende Heidi Berndt. Natürlich wurde auf das Jahr 2020 gemeinsam mit einem Glas Sekt angestoßen. Unsere Bürgermeisterin Anke Gräber nahm an der Veranstaltung teil und sprach auch über künftige Vorhaben in der Gemeinde. Die Senioren hatten die Gelegenheit, ihre Fragen und Anliegen persönlich an sie zu richten. Nach dem gemeinsamen Kaffeetrinken begann DJ Henry mit seinem Unterhaltungsprogramm. Er verstand es ausgezeichnet für eine stimmungsvolle Atmosphäre zu sorgen. Mit altbekannten Stimmungsliedern regte er alle zum Mitsingen, zum Schunkeln und zum Tanzen an. Man sah in fröhliche Gesichter und eine heitere Stimmung herrschte im ganzen Raum. Den Höhepunkt bildete zum Abschluss das Lied Sierra Madre del Su". Im dunklen Raum sah man erhobene Arme mit Leuchtstäben und Taschenlampen, die zu der gefälligen Melodie hin und her geschwenkt wurden. Ein herzliches Dankeschön sei allen gesagt, die zum guten Gelingen dieser ersten Veranstaltung des neuen Jahres ihren Beitrag geleistet haben. Text : Kruse Foto : Berndt Heiko Krause Malerfachbetrieb Gartenweg Pampow Tel./Fax: / Mobil 01 72/ Maler-HK@web.de Malerarbeiten aller Art Fußbodenbeläge Fassadengestaltung Verkauf von Farben Wasser u. Brandschäden Versicherungsschäden Komplett Bad-Sanierung alles aus einer Hand Buchholzer Weg Holthusen BÜRO: Tel Fax Bauelemente Verkauf und Montage Baumontage aller Art Montage-Service Trockenbau RENÉ FACKLAM Funk renefacklam@aol.com PFLEGEHEIM Haus am Dümmer See Im sehr schönen Landschaftsschutzgebiet Dümmer finden Sie unser hotelähnlich und mit liebevoll familiärem Charakter geführtes Haus. Wir verfügen über 24 Einzelzimmer und 7 Doppelzimmer, teilweise mit Balkon oder Terrasse und eigenem Du-Bad, WC.1,5 ha Garten bzw. Parkanlagen mit Blick auf den Dümmer See. Auch Tierhaltung ist in unserem Haus möglich. Welziner Straße Dümmer Frau Greskamp Telefon: / pflegeheim-duemmer@web.de Die Erweiterung im geschützten Bereich, speziell für demenziell erkrankte Menschen umfasst 25 Einzelzimmer und 4 Doppelzimmer mit angrenzendem großzügigen Aufenthalts- und Parkbereich. Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

22 Am Sandberg 11 Garagentore Tel Peckatel & Antriebe Mobil Dach: 12. Februar 2020 Klockentied: 17:30 Urt: Stralendörper Seniorentreff Moderatschoon: Anke Dombrowski Thema: Hobbys för binnen un buten Grad in diers düstere Johrestied, wenn man buten nich so recht wat anfangen kann, de Daach noch recht kort sünd un de Knœwels fix kolt warden, grippt man de Arbeiten an, de süss lingen blieben. För de Frugenslüd tellen de Handarbeiten, so as knütten, Wi snack Platt häkeln, neiden orrer basteln, 'n gaudet Bauk läsen, dortau. De Manslüd werkeln mit Holt rüm orrer nähm de Arbeit wedder up, de anfungen Iesenbahn, de jo för de eigen Kinner dacht wier, nu för de Enkel tau Enn' tau bringen. Anner wedder basteln an ehrn Computer rüm. Viellicht is jo ok ein Schriewerling ünner uns. Ok Singen in'n Chor orrer Sport, üm den Winterspeck tau Lief tau gahn, sünd schöne Hobbys. Wenn de Sünn denn wedder höger steiht, geiht man wedder anner Beschäftigungen na - dat kann de eigen Blaumen- orrer Gemüsegorden, Tucht von lütt Veih, dat Werkeln an Maschinen un Autos, Rad führn, Wandern un so wieder sin. Mal seihn, ob ok utfallen Hobbys dormang sünd. Holt juch fuchtig Text: Anke Dombrowski Familienanzeigen Für die vielen Aufmerksamkeiten, mündliche und schriftliche Glückwünsche anlässlich unserer Goldenen Hochzeit möchten wir uns bei allen Freunden, Verwandten, aber besonders bei den Feuerwehrsenioren und deren Ehepartnern, den Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung sowie dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Stralendorf/Zülow recht herzlich bedanken. In Liebe und Dankbarkeit haben wir Abschied genommen von meiner lieben Frau, unserer Mutti, Schwiegermutter, herzensguten Oma, Schwester, Schwägerin und Tante Elisabeth Kraft geb. Lenz * In tiefer Trauer Hans Kraft André und Carmen Roger ihre liebe Enkelin Anne mit Joshua Schwerin, den Rolf und Hildegard Schomann Stralendorf, im Januar 2020 Karl Dobbertin * Danksagung Für die vielen Beweise herzlicher Anteilnahme durch Wort, Kränze und Geldspenden sowie durch persönliches Geleit beim Abschied meines lieben Mannes und Vaters, unseres Opas und Uropas, sagen wir allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten unseren aufrichtigen Dank. Ein besonderer Dank gilt dem Pflegeheim Haus am Dümmer See, Dr. Martin Lemke, Frau Pastorin Langer sowie dem Bestattungshaus Trendel. Im Namen der Familie Herta Dobbertin Dümmer, im Januar Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

23 Dor is wat los Veranstaltungstipps Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

24 Rechtsanwalt Christian Wöhlke Reisezeit schöne Zeit, so dachte bislang Familienvater Ralf Reh. Lange Zeit hatte er darauf gespart. Vor einem halben Jahr wurde dann bei dem Reiseveranstalter Erkunden Sie mit uns die Welt für sich, seine Frau Ruth und die beiden fast erwachsenen Kinder René und Regine eine Pauschalreise zur griechischen Insel Kos mit vielen Ausflügen vor Ort gebucht. Alle freuten sich darauf, 14 erlebnisreiche Urlaubstage in Griechenland zu verbringen. Ganz billig war die Reise nicht, gab René seiner Frau Ruth zu ,00 hatte er dafür bezahlen müssen. Endlich war die Reise in greifbare Nähe gelangt und die Vorfreude stieg. Die Koffer waren schon gepackt und die beiden fast erwachsenen Kinder freuten sich auf die kommenden Abenteuer. Der Abflug war für 3 Uhr geplant. Das frühe Aufstehen oder vielleicht sogar gar nicht zu Bett zu gehen hatte die Familie gerne hingenommen, wenn nicht am Tag vor dem Abflug der Reiseveranstalter Herrn Reh mitgeteilt hätte, dass der Flug ersatzlos gestrichen ist, jedoch Ersatzflüge besorgt werden würden. So sollte die Familie sich wie geplant um 1 Uhr auf dem Flughafen einfinden. Noch voller Reisefieber und froher Erwartung traf Familie Reh pünktlich am Flughafen ein. Dort wurden sie schon von Herrn Igor Iltis erwartet. Er stellte sich als Vertreter des Reiseveranstalters vor, entschuldigte sich vielfach und gab kund, dass ein Flug nach Kos nicht stattfinden werde und die Reise vom Veranstalter storniert wurde. Man kann sich gar nicht vorstellen, wie enttäuscht Familie Reh danach nach Hause fuhr. Das kann ich einfach nicht glauben! warf der Familienvater in die Runde seiner Lieben. Es muss doch noch möglich sein, eine Ersatzreise zu finden. Und tatsächlich fand Ralf Reh im Internet bei dem gleichen Reiseveranstalter eine in wenigen Tagen stattfindende Ersatzreise nach Kos, allerdings nunmehr zu einem Preis von 9.000,00. Meinst du denn, dass wir zu dem Reiseveranstalter noch Vertrauen haben können?, fragte Ruth ihren Mann. Das wird sich der Veranstalter doch nicht trauen, uns erneut zu verladen, noch dazu wir unseren Urlaub um ein paar Tage verlängern mussten, erwiderte Ralf optimistisch. RECHT gut beraten Ein völlig verkorkster Urlaub Doch leider war das Glas diesmal halb leer. Am Reisetag am Flughafen angekommen, erfuhren sie abermals, dass der Flug ersatzlos gestrichen wurde. Wütend und traurig war die Familie nach Hause gefahren und man hielt Rat. Dass man sich so etwas nicht gefallen lassen kann, war nicht nur die einhellige Meinung, sondern das neben dem bezahlten Reisepreis auch Schadensersatz für die entgangene Urlaubsfreude gefordert werden soll. So wandte sich Ralf Reh an den Reiseveranstalter, der jedoch nur bereit war, die gezahlten Reisepreise zurückzuerstatten. Es wurde auf die sogenannte Schadensminderungspflicht verwiesen, immerhin sei der Urlaub der Familie nicht verfallen. Man hätte Alternativen nutzen können. Eine Frechheit ist das! Ralf ist außer sich, als er den Antwortbrief des Veranstalters auf seine Forderung nach Schadenersatz las. Ein paar Tage später saßen Ruth und Ralf Reh bei ihrem Rechtsanwalt Gerhard Gerechtigkeit. Schnell war der Sachverhalt erläutert. Tatsächlich wusste der Anwalt Rat. Ich habe gerade vor kurzem ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle studiert, bei dem die Reiseveranstalterin in einem ähnlich gelagerten Fall Schadenersatz in Höhe von 85% des Reisepreises wegen vertaner Urlaubszeit leisten musste. Wie bei Ihnen hatte es sich dort um hochwertige Reisen gehandelt und beide Reisen waren sehr kurzfristig abgesagt worden. Dadurch, so das Gericht, sei eine anderweitige sinnvolle Planung für die Nutzung der Urlaubszeit in besonderer Weise erschwert worden. Außerdem wurde das Verhalten des Reiseveranstalters gerügt, die betroffene Familie gleich zweimal, davon einmal mitten in der Nacht auf gut Glück zum Flughafen anreisen zu lassen und dann doch zu erklären, dass die Reise nicht stattfinden kann. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass das Gericht ausführte, dass die Betroffenen vom Veranstalter wie eine frei verfügbare Verschiebemasse behandelt und nicht wie rechtlich hier gleichgeordnete Kunden wurden. Ich würde deshalb unter Verweis auf die Entscheidung mit einer sehr kurzen Frist außergerichtlich den Reiseveranstalter auffordern, Schadenersatz in dieser Höhe zu zahlen. Natürlich würde er dann auch die Kosten für meine Tätigkeit als Folgeschaden zu übernehmen haben. Die Eheleute Reh willigten ein und waren froh darüber, dass es doch rechtliche Handhabe gibt, den vermeintlich unseriösen Veranstalter in die Schranken zu weisen. Nachzulesen: Beschluss vom OLG Celle, Az. 11 U 13/19 Text / Foto: RA Wöhlke Recht gut beraten von der Kanzlei Rechtsanwalt und Mediator Christian Wöhlke Heinrich-Mann-Straße Schwerin Tel. 0385/ info@kanzlei-woehlke.de Feuer & Flamme Ausbildung und Zukunftsplanung Holthusen. Gleich zu Beginn des neuen Jahres haben 22 Kameraden der Feuerwehren Wittenförden, Klein Rogahn, Pampow und Holthusen in der Feuerwehr Holthusen ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe verbessert und aufgefrischt. Auch Stralendorfs Amtswehrführer Michael Lenz hat an diesem Lehrgang teilgenommen. Ausbilder waren die Kameradin Claudia Rohland von der Berufsfeuerwehr Schwerin im Rettungsdienst, und der Kamerad Stefan Reichert, Wehrführer in Holthusen und hauptberuflich auch bei der BF Schwerin tätig. Mit dem frühen Ausbildungsbeginn bestätigen die Kameraden ihren hohen Anspruch an sich selbst, um qualifiziert ihrer Pflicht als Feuerwehrmitglied nachzukommen. Das wird von den Gemeinden, als Träger der Feuerwehren stark gefördert und verpflichtet dazu, eine einsatzbereite Feuerwehr zu unterhalten. Die Gemeinden befassen sich derzeit damit, die Feuerwehrbedarfspläne aufzustellen und die Bedingungen für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe Brandschutz" festzulegen. Dazu hat das Amt Stralendorf einen Fachplaner eines versierten Ingenieurbüros beauftragt, um den Gemeinden die nötige fachliche Unterstützung zu geben. Im ersten Halbjahr werden alle Gemeinden dazu Beschlüsse fassen müssen, die als Grundlage für die weitere Vergabe von Fördermitteln dienen. Mein herzlicher Dank gilt allen Kameradinnen und Kameraden, die ihre Freizeit für den Schutz unserer Einwohner und dem Gemeinwohl zur Verfügung stellen. Text / Foto: Marianne Facklam Bürgermeisterin Gemeinde Holthusen Die Erstversorgung eines verunfallten Motoradfahrers lernten Holthusens Brandschützer vor wenigen Tagen in ihrem Feuerwehrgerätehaus. 24 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

25 Geschäftsnotiz Werden Sie Fachkraft für Datenschutz und Qualitätsmanagement Informieren Sie sich am Stand von WBS TRAINING auf der Schweriner Jobmesse am 29. Januar Anzeige Weiterbildung zur Datenschutzfachkraft eine Reaktion auf die Digitalisierung des Arbeitsmarktes. Die im Mai 2018 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt alle Firmen vor neue Herausforderungen. Als Datenschutzfachkraft verhelfen Sie Unternehmen zum Überblick über die einzuhaltenden Standards und Richtlinien. Damit werden Datenschutzbeauftragte zu begehrten Fachkräften. Sie möchten die Zukunft des Datenschutzes mitgestalten? Die Weiterbildung zur Datenschutzfachkraft mit DEKRA-Zertifikat beginnt am Mit weiteren aussichtsreichen Qualifikationen geht zudem der Kurs zum/zur Referent/-in für Qualitätsund Projektmanagement mit DEKRA-Zertifizierungen am an den Start. Alle Kurse bei WBS TRAINING sind über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit förderbar. Neugierig geworden? Lernen Sie das Team von WBS TRAINING persönlich auf der 4. Jobmesse in der Schweriner Kongresshalle kennen. Schauen Sie am 29. Januar in der Zeit von 12 bis 18 Uhr vorbei. Wir informieren Sie gerne über unser umfangreiches Angebot an Weiterbildungen und Umschulungen. Der Eintritt ist frei. Für eine unverbindliche Beratung an unserem Standort in Schwerin können Sie telefonisch unter der Nummer oder im Internet unter wbstraining.de/schwerin einen Termin vereinbaren. wbstraining.de Die Digitalisierung verändert zunehmend unsere Arbeitswelt und fordert von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine stetige Bereitschaft Neues zu erlernen. Voraussetzung für ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch sind aktuelles Fachwissen sowie Know-how im Umgang mit branchenrelevanter Software. Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter unterstützen Arbeitssuchende deshalb durch berufliche Qualifizierungen. Eine Anlaufstelle für geförderte Weiterbildung in Schwerin finden Sie z. B. bei WBS TRAINING in der Werkstraße 713. Das Kursangebot von WBS TRAINING orientiert sich an der aktuellen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. So ist die Heute eine Weiterbildung. Morgen ein neuer Job. Schulbegleiter/-in Termin auf Anfrage Referent/-in für Qualitäts- und Projektmanagement mit DEKRA- Zertifizierungen Start: Datenschutzfachkraft mit DEKRA- Zertifikat Start: % Förderung z. B. über Arbeitsagentur oder Jobcenter WBS TRAINING AG Lassen Sie sich kostenfrei beraten Werkstraße Schwerin Schwerin@wbstraining.de Die nächste Ausgabe des erscheint am o RainerThormählen Dachdecker GmbH & Co KG Ihre Dachdeckermeister seit 1995 Ihre Spezialisten im Bereich Dachdeckerei und Fassaden Dachdecker Dachklempner Fassaden Belichtung Dämmung Holzarbeiten Rainer Thormählen Dachdecker GmbH & Co. KG Bahnhofstraße Holthusen Tel.: / info@rth-dach.de Reparaturservice & Notdienst Kranservice Flachdach Abdichtung Gerüstbau Tel Jubiläumsaktion im Februar 5 % Wohnraumfenster Sonderrabatt Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

26 Sport vor Ort KampfKunstSchule BushiDo weiter auf Erfolgskurs Holthusen. Im abgelaufenen Jahr 2019 konnte erfolgreich die Mitgliederzahl weiter erhöht werden. Alle Gruppen hatten Zulauf. Die jüngste Gruppe im Verein KinderSport ab 3 Jahren die in 2018 eröffnet wurde hatte schnell ihre Höchstzahl erreicht. Somit wurde in 2019 eine zweite Gruppe eröffnet, die auch bis auf zwei freie Plätze schon ihre Teilnehmerhöchstzahl erreicht hat. Das Bewegungstraining für JedeFrau und JederMann ist auch gewachsen. Die größten Gruppen Karate und Krav Maga für Kinder bis hin zu den Erwachsenen erfreuen sich nach wie vor an Zulauf. Am Hauptstandort in Holthusen sind zwei Karate Kindergruppen und eine Erwachsenengruppe fest etabliert. Bei den Krav Maga Kindern ist eine Gruppe und im Erwachsenenbereich ebenfalls eine Gruppe emsig am trainieren. Am Standort Wittenburg hat sich die Karate Kindergruppe auch fest etabliert und wächst. BushiDo kann nun mittlerweile auf weitere Trainer setzen die sich aus den eigenen Reihen dahingehend entwickelt haben. Kurz vor Jahresende waren es mit Carolina Reintrog und Jack Kowaleczko zwei Mitglieder, die von Anfang an dabei sind, nach intensiver langer Vorbereitung den Junior Dan und Schwarzen Gürtel erreichen konnten. Beide haben ihre schwere Prüfung mit Lob bestanden. Auch der zweite Prüfer Falk Hupfer, der aus Jena angereist war, gefiel was die beiden in der Prüfung ablieferten. Der Vereinsvorstand belobigte beide Prüflinge für ihr Durchhalten und die bestandene Prüfung. Das ist schon was Besonderes. Beide haben ein Jahr das Training erhöht und sich durchaus auch mal quälen lassen. Noch zwei Wochen vor der Prüfung sind Tränen geflossen. Die Unsicherheit ob man die strengen Regularien erfüllt war schon da. Am Tage der Prüfung war eine sehr hohe Anspannung da. Aber alles wurde in der Prüfung sauber und top abgearbeitet. Beide sind im Kindertraining auch schon als Trainer eingebunden. Ab Herbst wurden auch in der Anfängergruppe und Fortgeschrittengruppe der Kinder zahlreiche Prüfungen durchgeführt die alle erfolgreich gemeistert wurden. Weitere Kinder Carolina Reintrog mit dem Junior Dan Diplom. werden im ersten Quartal 2020 ihre Prüfungen angehen. Im Karate Erwachsenbereich konnte Lucas Baaske nach einer überstandenen langen Verletzung sich wieder erfolgreich ran arbeiten und bestand seine Orangegurtprüfung. Ein erster Braungurt bei den Erwachsenen ist nun auch vorhanden. Ryzsard Koitek hatte sich gut vorbereitet und konnte alle Prüfungsvorgaben erfolgreich bestehen. Für das Jahr 2020 stehen Ziele an. Die beiden KinderSport Gruppen werden fest von Angela Sonntag und Nadine Dahlenburg geleitet. Am Standort Wittenburg wird mit Martin Jureit für das Mittwochstraining auch ein verlässlicher Trainer zur Verfügung stehen. Am Standort Holthusen werden die Karate Kids von Carolina Reintrog, Jack Kowaleczko, Katrin und Ferry Heinrich trainiert. Die Erwachsenen im Karate werden von Ferry Heinrich trainiert. Das Bewegungstraining wird weiterhin in bewährter Hand von Katrin Heinrich geführt. Das Krav Maga Training für die Kinder und Erwachsenen wird ausschließlich von Jack Kowaleczko mit dem Diplom zum 1. Dan (Schwarzer Gu rtel). Ferry Heinrich geleitet. Bei den Kids ist mit Kai Sievert immer ein zweiter Trainer mit anwesend. Mit 30 Kindern wäre die Gruppe für einen Trainer um alles im Auge zu haben zu groß. Da hier durchaus schon effektive kindgerechte Selbstverteidigung gelernt wird muss sorgsam gearbeitet werden. Freie Hallen gesucht In 2020 wird BushiDo seinen dritten Standort eröffnen. BushiDo wird in Schwerin das Training mit Krav Maga für Kinder und Erwachsene ab März aufnehmen. Dieses Training wird dann von Katrin, die ausgebildete Krav Maga Kids Instructorin ist, zusammen mit Ferry geleitet. Das anschließende Krav Maga Erwachsenentraining leitet Ferry Heinrich. Katrin und Ferry Heinrich kommen im Monat dann auf ca. 40 Trainingseinheiten die von ihnen geleitet werden. Hinzu kommt das vormittags immer öfter Kurse in unterschiedlichsten Institutionen durchgeführt werden. BushiDo bräuchte weitere Hallenkapazitäten die leider sehr knapp sind. Auf jeden Fall wird in 2020 auch das neue Training Fitness Kickboxen starten. Dieses wird ein Trainer leiten der noch bis vor kurzem aktiv im Ring gestanden. Somit wird den Teilnehmern/innen einiges geboten werden. Auspowern und Kalorien verbrennen wie es sein soll. Dieses wird dann einmal wöchentlich stattfinden. Fortbildungen sind geplant und Lehrgänge die besucht werden sowie Lehrgänge die selber ausgerichtet werden sind alle in Planung bzw. schon fest geplant. Ein erstes Highlight ist gleich am 01. Februar ein Frauenselbstverteidigungslehrgang der in Holthusen stattfindet. Inzwischen haben auf Wunsch der Teilnehmerinnen diese Kurse ihren festen Platz in der Planung. Alle SV Kurse für Frauen die in 2018 und 2019 stattgefunden haben waren ausgebucht fand wie immer mit der großen Jahresendveranstaltung seinen Abschluss. Eltern und Großeltern konnten die Karate Kids bei den BushiDo Games beäugen. Es gab Pokale und Medallien zu erkämpfen. Wer unsere Trainings im Kinder- oder Erwachsenenbereich gerne kennenlernen möchte, braucht uns nur anrufen unter oder eine Nachricht per WA senden. Grundsätzlich gibt es immer Gratis Probetrainingstermine die wir vergeben. Weitere Infos über den Verein oder unser Angebot sind auf unsere Webside zu finden. Text / Fotos: Verein Selbstständiger Malermeister mit 30-jähriger Berufserfahrung. Maler und Tapezierarbeiten Fassaden- und Holzschutzarbeiten Wärmedämmarbeiten Fußbodenverlegearbeiten Lindenweg Stralendorf Jan.Konietzka@t-online.de Tel.: 03869/ Fax: 03869/ Funk: 0172/ Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

27 Aus den Gemeinden Drei neue Träger für den KSM-Verbund Startschuss zur Modernisierung des kommunalen IT-Betriebs Regional. Digitalisierte Prozesse sind in vielen Bereichen einer Kommune heutzutage selbstverständlich und bilden das Nervensystem für moderne Entwicklungen. Verwaltungen sollen bürgernah, kundenfreundlich und transparent sein, ohne dabei an Effizienz und Effektivität in ihrer Aufgabenerfüllung einzubüßen. V.l.: Klaus Draeger (Bürgermeister der Stadt Zarrentin), Doreen Radelow (Bürgermeisterin der Stadt Neustadt-Glewe), Reinhard Mach (Bürgermeister der Stadt Ludwigslust), Harald Jäschke (Bürgermeister der Stadt Boizenburg/Elbe), Marko Schilling (Amtsvorsteher des Amts Zarrentin), Helmut Richter (Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf), Marianne Facklam (stellv. Amtsvorsteherin des Amtes Stralendorf), Dr. Rico Badenschier (Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin), Hans-Werner Beck (Amtsvorsteher des Amts Parchimer Umland), Kathleen Bartels (Bürgermeisterin der Stadt Grabow). Diesen Anforderungen muss sich eine Kommune stellen. Deshalb braucht Digitalisierung Konzept und Strategie. Beides wird die Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) nun auch für die Ämter Zarrentin und Stralendorf sowie für die Stadt Boizenburg/Elbe, mit den jeweiligen Verwaltungen, erarbeiten und umsetzen. Mit der feierlichen Unterzeichnung eines öffentlichrechtlichen Vertrags wurde am 18. Dezember 2019 der offizielle Startschuss zur Modernisierung und Prozessoptimierung der kommunalen IT- Systeme für die neuen Träger gegeben. Der Entschluss dazu, den digitalen Wandel zur innovativen Kommune gemeinsam im KSM-Verbund zu beschreiten, wurde in den jeweiligen Kommunalverwaltungen bereits im Laufe des Jahres 2019 gefasst. Die jeweiligen politischen Gremien Kreistag, Stadtvertretungen und Amtsausschüsse der bestehenden Träger haben in den vergangenen Monaten der weiteren Trägeraufnahme zugestimmt. Wir freuen uns, mit der KSM einen starken Partner in Sachen Digitalisierung an der Seite zu wissen und unseren IT-Betrieb in kompetente Hände zu geben, sagt Helmut Richter, Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf. Die hierbei entstehenden Synergien sind ein unschätzbarer Mehrwert, betont auch Harald Jäschke, Bürgermeister der Stadt Boizenburg/Elbe. Mit diesem Schritt der Trägerschaft setzen wir ein Zeichen für unsere Bürgerinnen und Bürger mit Hinblick auf die Ausrichtung auf eine zeitgerechte, digitalisierte Verwaltung, fasst Marko Schilling, Vorsitzender des Amtsausschusses Zarrentin, zusammen. Im Verbund mit der SIS stellt die KSM Lösungen bereit und bündelt IT-Knowhow mit langjähriger Erfahrung in der kommunalen Verwaltung. Davon können Kommunen nur profitieren. Rückblick: Am 26. August 2013 wurde die KSM als erstes gemeinsames Kommunalunternehmen der Landeshauptstadt Schwerin und des Landkreises Ludwigslust- Parchim in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern errichtet. Als weitere Träger sind die Stadt Ludwigslust und seit dem 1. Januar 2018 die Stadt Neustadt-Glewe der KSM beigetreten. Das Amt Parchimer Umland sowie die Stadt Grabow sind seit dem 1. Januar 2019 ebenfalls Träger der KSM. Das gemeinsame Kommunalunternehmen nimmt für die mittlerweile fünf Gebietskörperschaften nebst Eigenbetrieben die Aufgaben des IT-Betriebs für Verwaltungen und Schulen wahr. Im Unternehmensverbund mit der Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbh (SIS) betreuen mehr als 150 Mitarbeitende mittlerweile über IT- Arbeitsplätze und mehr als 250 Fachanwendungen für Ver waltungen und kommunale Gesellschaften von Stadtwerke, kommunaler Wohnungswirtschaft bis hin zum Zoo. Im kommunalen Rechenzentrum in Schwerin stellt KSM die IT-Infrastruktur mit moderns ten Technologien bereit. Alle zentralen Systeme sind redundant ausgebaut und hochver - fügbar ausgelegt. Seit Anfang 2017 kümmert sich die KSM in einem eigens geschaffenen Kompetenzzent rum um die ganzheitlich technische Schul-IT, zunächst für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Damit ist die KSM der Vorreiter im Bereich der lernfördernden Infrastruktur im Land Mecklenburg-Vorpommern. Im Landkreis Ludwigslust- Parchim sind bereits signifikante Effekte durch die Umsetzung des Projektes Digitali sierung an Schulen zu spüren. Mit den gewonnenen Erfahrungen hat die KSM für die Ertüchtigung weiterer Schulen ihrer Träger ein etabliertes Modell entwickelt. Künftig profi tieren auch die Schulen in Trägerschaft der Stadt Ludwigslust sowie der Landeshauptstadt Schwerin davon. Moderne Lösungen für moderne kommunale Verwaltungen, die sich dank optimierter Prozesse, Effizienz und Flexibilität den Herausforderungen der Zukunft stellen können das sind die Kernkompetenzen der KSM. Agieren auf zwei Ebenen: Die Träger der KSM werden in die Lage versetzt, branchenspezifische Fachanwendungen privater Dienstleister ökonomisch einzusetzen. Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, engagiert sich die KSM stark bei der Fortentwicklung der elektronischen Verwaltung. Sicherstellung des IT-Betriebes und die Erbringung umfangreicher Services im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, zugeschnitten auf die Bedürfnisse der öffentlichen Auftraggeber. Durch das innovative Verbundmodell von KSM und SIS werden Möglichkeiten der Konsolidierung und Vereinheitlichung geschaffen, um die Prozesse in Verwaltungen und kommunalen Gesellschaften zu optimieren und die IT-Sicherheit sowie die IT-Qualität stetig zu. Text/Foto: maxpress Service Brüsewitz / Baugrundstücke in Wickendorf, Grundstücksgrößen zwischen 524 und m², Erschließungsbeginn erfolgt, Verkauf bauträgerfrei, KP: z.b. 559 m² = Verkauf von 24 altersgerechten 2- bis 4-Raumwohnungen in Pampow, Wfl. ca. 47,4 bis 123 m², Aufzug, Balkon, Terrasse, Stell-platz, Fertigstellg. ca. Ende 2020, Energieausweis: nicht erforderlich, neu zu errichtendes Gebäude gem. 16 (1) EnEV KP: z.b. 3 Zi., m² = Landgasthaus mit Hotel und Restaurant und Inhaberwohnung in Schwerin, Bj. ca. 1992, ca. 685 m² Wohn- und Gewerbefläche, ca. 80 Restaurantplätze, 9 Zi + Gästezimmer, letzt. Mod. 2015, ca m² Grdst, Garagen und Stellplätze, EnEV: Wärme 53 kwh (m²a) und Strom 30 kwh (m²a), Hauptenergieträger: Öl, Bj. ca KP: Alle Angebote zzgl. Käufer- bzw. Mieterprovision. Sparkasse Mecklenburg-Schwerin Immobilienservice s s in Vertretung der LBS Immobilien GmbH Tel Tel Weitere Informationen und Angebote unter: Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

28 Aus den Gemeinden Mit Disney Englisch lernen Stralendorfer Schulprojekt schafft Spaß am Unterricht Stralendorf. Disney - dieses Wort begleitete die Klasse 10bG des Gymnasialen Schulzentrums Stralendorf drei Wochen lang im Englischunterricht. Am Gymnasium in einer zehnten Klasse Spaß am Schulalltag zu haben und nebenbei noch etwas zu lernen, ist manchmal doch viel schwerer als gedacht. Aber genau das hat unsere Englischlehrerin Stefanie Krüger mit einem Disneyprojekt geschafft. Im Klassenraum wurden mehrere Stationen ausgelegt und die Schüler und Schülerinnen konnten sich paarweise für eine entscheiden. Die Aufgaben waren sehr vielfältig und selbst die letzten ohne Thema hatten noch die Möglichkeit zwischen 3 bis 4 verschiedenen Stationen zu wählen. Aufgabe aller SchülerInnen war es, etwas zu basteln oder zu backen und dann die Bastelanleitung oder das Rezept auf Englisch aufzuschreiben. Dann ging es schon an die Arbeit. Während in der ersten Stunde an einer Ecke recherchiert wurde, wurden in einer anderen Materialien zusammengetragen und Skizzen angefertigt. In der nächsten Stunde kamen dann alle vorbereitet mit ihren Materialien in den Unterricht und es wurde gebastelt, gezeichnet und gebacken. Hier und dort versanken Arbeitsplätze im Chaos während die Cupcakes mit Keksohren von Mickey und Minnie Mouse. SchülerInnen ihrer Kreativität freien Lauf ließen. Am Ende der Stunde waren schon fast fertige Ergebnisse zu erkennen, darunter Schuhe mit Bambi und Mickey Mouse -Muster, Foto-Accessoires und ein Tinkerbell - Mobilé sowie handgemachte Teelichter verziert mit Figuren von Ratatouille oder dem Dschungelbuch. Durchgängig Englisch gesprochen Doch dieses Projekt war nicht nur spaßig, sondern auch anspruchsvoll gestaltet, weil jeder ein nahezu perfektes Ergebnis wollte. Aus diesem Grund war die Arbeit auch sehr zeitaufwendig, weshalb die nächste Unterrichtsstunde dazu diente, Basteleien fertig zu stellen oder Arbeitswege aufs Papier zu bringen. Die SchülerInnen fanden besonders gut, dass sie sich die Zeit selbst einteilen konnten, da sie sich dadurch eigenständig organisierten und merkten, wie wichtig die richtige Struktur fürs spätere Leben ist. Während des ganzen Projektes stand die Praxis im Vordergrund und genau deswegen haben alle durchgängig Englisch gesprochen, was vielen half, ihr Vokabular aufzufrischen. Auch neue Vokabeln wurden gelernt, welche sich die SchülerInnen entweder gegenseitig beibrachten oder in Wörterbüchern recherchierten. Doch die harte Arbeit und viele Mühe zahlten sich aus. In der letzten Unterrichtsstunde des Projektes stellten sich die SchülerInnen gegenseitig ihre Ergebnisse vor. Jedes Paar dekorierte einen eigenen Tisch ganz getreu dem Motto Disney. Entstanden sind beispielsweise Cake Pops und Plätzchen verziert mit den Figuren aus Die Eiskönigin, Cupcakes mit Keksohren von Mickey und Minnie Mouse, Schneekugeln in vielen verschiedenen Designs wie Winnie Pooh und König der Löwen, aber auch Windlichter gestaltet im Stil von Schneewittchen und Die Schöne und das Biest. Zum krönenden Abschluss durfte sich dann jeder unter Anleitung einer Schülerin ein Lesezeichen mit seiner Lieblingsfigur von Disney selber basteln. Schuhe mit Bambi- und Mickey-Mouse- Verzierung. Lehrreiche Alternative Bei den SchülerInnen kam das Projekt sehr gut an. Anfangs war ich über die Idee des Projektes sehr skeptisch, weil ich mir nicht vorstellen konnte, wie es umgesetzt werden würde, äußert sich Wiebke zum Projekt. Der anfangs so ungewohnte Unterricht wurde aber sehr schnell zu freudiger Arbeit. Die 10-Klässler konnten teilweise abschalten, sich frei auf Englisch unterhalten und somit dem ganzen Stress entfliehen und sich auf das Projekt und die Arbeit mit dem Partner konzentrieren. Jeder war begeistert von den entstandenen Ergebnissen, in die viel Arbeit und Mühe flossen. Wir können aus diesem Projekt Kenntnisse über richtige Organisation, sinnvolle Zeiteinteilung und natürlich auch über Englisch mitnehmen, lautete die Reaktion fast aller SchülerInnen zum Projekt. Im Endeffekt war das Disneyprojekt eine super Alternative zum regulären Unterricht und ein voller Erfolg für Lehrerin und SchülerInnen. Text / Fotos: Vanessa Hall Tagespflege Ambulanter Pflegedienst Haus Pampow Bahnhofstraße 10 * Pampow Eschenweg * Pampow Tel / Tel / Funk 0172/ pflegetohus@online.de 28 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

29 Wittenförden. Noch keine Vorsätze für das neue Jahr? Uns würde da direkt etwas einfallen. Wie wäre ein sorgsamerer Umgang mit Müll? Wir wissen, kein Thema wurde im letzten Jahr wohl mehr diskutiert. Doch anscheinend kann man es nicht oft genug erwähnen. Wie sonst ist es möglich, dass man regelmäßig falsch entsorgte Abfälle entdeckt? Die eine oder andere Glasscherbe neben den Glascontainern, Hundehaufen rund um die Kottütenspender und diverse kleinere Verpackungen gehören mittlerweile schon zum täglichen Anblick. Diese sind schon schwer (ohne ein Augenrollen) zu ertragen. Doch es geht immer noch schlimmer. Ja, Weihnachten sammelt sich mehr Müll an als sonst. Und ja, auch wir hatten Platzprobleme, um alles zu sammeln. Doch was wir nach den Feiertagen so alles rund um die Container im Dorf entdeckten, machte uns wirklich sprachlos. Bilder sagen mehr als tausend Worte. Darum werden wir diese jetzt für sich sprechen lassen. Wir möchten jeden bitten, Abfälle, die nicht in die dafür vorgesehenen Tonnen passen wieder mitzunehmen. Alles was drumherum liegt und steht, wird von den Entsorgungsfirmen nicht mitgenommen! Der Wind tut dann sein Übriges. Und nicht nur, dass es sogar verboten ist, seinen Müll wild zu entsorgen, er zieht unter Umständen auch Schädlinge an. Wir lieben doch alle unsere schöne Heimatgemeinde - Lasst sie uns so pflegen, dass jeder der uns hier besucht, das auch sehen kann. Ihre Gemeindevertretung Wittenförden Fotos: privat Aus den Gemeinden Ein Ärgernis zu Jahresbeginn Unachtsame Müllablagerungen weiterhin ein Thema vor Ort Trocken- & Akustikbau Fliesenverlegung Bodenbeläge QUALITÄT im Handwerk Holzarbeiten Bäckerweg Warsow Fon: 0172/ info@dahl-handwerksleistungen.de Jürgen Hannemann Beratungsstellenleiter Beratungsstelle: Groß Rogahn, Gartenstr. 4 Telefon: 03 85/ hannemann@manyos.de Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

30 Sport vor Ort Teamgeist ist unser Erfolg! Kanuten sehnen den Saisonstart herbei Dümmer. Nachdem am Neujahrstag 2020 das Drachenboot zum alljährlichen Neujahrspaddeln auf dem Dümmer See bewegt wurde, werden am , um 11 Uhr alle Kanus der SG Blau-Weiß Parum-Dümmer, Sektion Kanu die Winterpause beenden und in die nasse Saison starten. Kanu ist ein Sammelbegriff für alle Boote, die mit Paddel in Blickrichtung bewegt werden. Deswegen sagt man bei uns Paddeln und nicht rudern! Wir werden die Kanus abstauben und auf Seetauglichkeit prüfen. Danach folgt eine Spritztour über den Dümmer See. Es gibt auch etwas zum Essen und Trinken. Wir sind ein zusammengewürfelter Haufen von Sportbegeisterten, deren Ziel es ist, gemeinsam die Natur zu erkunden, zu genießen und Spaß zu haben. Leistungssport betreiben wir nicht. Bei uns steht das Miteinander an erster Stelle. Der Teamgeist ist der Erfolg unserer kleinen Gemeinschaft. Auf den Wellen des Dümmer Sees fühlen sie sich Zuhause: Die Wassersportler der SG Blau-Weiß Parum-Dümmer. Wenn ihr gern mit Anderen in der Natur seid, das Wasser liebt und den Sonnenuntergang auf dem See genießen wollt, und Euch das Grillen am Lagerfeuer Freude bereitet, dann seid ihr bei uns genau richtig denn um zusammen mit anderen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Sport in der freien Natur zu treiben, ist Kanuwandersport ideal. Text: JaJu Foto: A. Hauck Tischtennis Kids sagen Danke Oberflächentechnik Sandstrahlen & Pulverbeschichtung schnell hochwertig zuverlässig WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN! Sandstrahlen halbautomatische Strahlanlage Glasperlen Glasbruch Edelkorund Mischkorund Normalkorund Walnussschalen Pulverbeschichtung alle RAL-Töne glatte Oberfläche feine Grobstruktur Hammerschlageffekt Fein- und Mittelstruktur Metallic-Feinstruktur Leichter Metallic-Sprenkeleffekt Kundenspezifischer Effekt WIR BERATEN SIE GERNE. Wittenförden. Beim letzten Training im Dezember ließen die Tischtennis- Kids des TuS Wittenförden ihre Schläger zu Hause und schoben (k)eine ruhige Kugel. Es war ihre Weihnachtsfeier in der örtlichen Kegelbahn. So wurden einmal andere Fähigkeiten trainiert, was den Kindern und Jugendlichen viel Spaß bereitete. Es war ein spannender Wettkampf, und nach einer kleinen Stärkung gab es dann endlich die Ergebnisse. Spitzenreiter war Milo Braun, er erzielte die meisten Punkte vor Philip Schröder und Henrike Thorn. Am Ende gab es für jeden eine kleine Überraschung. Dazu gehörten auch die neuen Vereins T-Shirts, an deren Kauf sich der Wittenfördener Herzkissen e.v. beteiligt hat. Die Tischtennis Kids vom TuS Wittenförden bedanken sich dafür sehr herzlich. Text/Foto: Verein Hauptstraße 7a, Dümmer Telefon: / info@fussboden-kohfeldt.de TÜV/AU durch DEKRA Automatik-Getriebeölspühlung Reifenwechsel/Einlagerung Kfz-Elektrik/Elektronik Reifen-, Räder-, Bremsen-, Klima- und Ölservice Werkstatt-Ersatzwagen ab 15,- EUR pro Tag Lindenweg Pampow Tel Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

31 Stellenmarkt PFLEGEHEIM Haus am Dümmer See Stellenangebot Sie haben ein Herz für Senioren und lieben Ihren Pflegeberuf? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir suchen ab sofort je eine examinierte Pflegefachkraft (m/w) in Voll- oder Teilzeit für unser Pflegeheim in Dümmer. Das Team: Unsere Senioreneinrichtung verfügt über engagierte, verantwortungsbewusste und sozial wie fachlich kompetente Mitarbeiter. Unsere Mitarbeiter sind unsere Stärke! Sie sind es, die durch ein hohes Maß an Empathie, Engagement und fachlicher Kompetenz unseren hohen Qualitätsanspruch gewährleisten. Wir bieten Ihnen eine gesicherte und sehr gute Vergütung mit Zuschlägen und Sonderzahlungen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Fühlen Sie sich angesprochen? Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Pflegeheim Haus am Dümmer See, Annett Greskamp Welziner Straße 1, Dümmer, Tel.: Werden Sie ein Sprachfuchs! Sprachfüchse suchen Logopäden/in (m w d) für neue Praxis in Pampow. Eigenverantwortung in Praxis und bei Kita- und Hausbesuchen. Unbefristeter Arbeitsvertrag. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Individuelle Vergütung. Soziale Absicherung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung: Haus der Volkssolidarität Kerstin Wein Uns Hüsung Hagenow Telefon: info@vs-swm.de Mehr erfahren Sie im Internet unter Rundum zufrieden? Wir bieten die komplette Versorgung in Sachen Sanitätsbedarf mit persönlichem Kontakt vor Ort. Fragen Sie uns! direkt in Ihrer Nähe Im Februar Vom : Schnitt kpl. ab 36,65 E Sanitätshaus Kowsky GmbH Nikolaus-Otto-Straße 13 Gewerbegebiet Schwerin-Süd Schwerin Tel Buchholzallee Parchim Tel Trendsalon Stralendorf Telefon: 03869/ Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

32 Wittenförden. Es freut mich sehr für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mitteilen zu können, dass Wittenförden in Abstimmung mit dem Nahverkehr Schwerin und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim an dem bestehenden Umfang der Busverbindungen mit der Stadt Schwerin festhalten kann und auf weite Sicht auch festhalten wird, sagt Bürgermeister Matthias Eberhardt zu Jahresbeginn Neue Ticketpreise ab 1. Februar Lediglich bei den Entgelttarifen gibt es geringfügige Änderungen, die unten zur Grobinformation kurz dargestellt sind. Das komplette Tarifwerk des Nahverkehrs können Sie auf der Webseite der Gemeinde Wittenförden nachlesen. ( rastruktur) Gleichzeitig möchte ich uns alle ermuntern, das Nahverkehrsangebot auch wirklich auszuprobieren und zu nutzen. Wie Sie wahrscheinlich selbst schon des Öfteren gesehen haben, sind die Busse außerhalb der beruflichen Stoßzeiten nicht mit Fahrgästen überfüllt. Hier stellt sich natürlich dann die Frage, wie wir die Vollumfänglichkeit dieser Buslinien zukünftig weiter realisieren können. Ein in jedem Fall falsches Signal ist es, hier an die Einstellung oder Einkürzung von Buslinien zu denken. Vielmehr sollten wir Wittenfördener versuchen, die hier gegebene Vielfalt und Kontinuität der Buslinien zu erhalten. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist es, dass diese Anbindungen verstärkt durch uns genutzt werden. Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt der Busnutzung ist es in jedem Fall, dass wir alle dadurch etwas zur städtischen Verkehrsentlastung und Entspannung der städtischen Parksituation beitragen können, was nicht zuletzt im Hinblick auf Klima- und Umweltschutz eine gute Sache sein kann. Wir, die Gemeindevertretung Wittenförden, haben uns diesbezüglich im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 dafür ausgesprochen, für den Ausbau von Bus- und Schulbushaltestellen ,00 Euro aus dem Gemeindehaushalt zu investieren. Text: Matthias Eberhardt Bürgermeister der Gemeinde Wittenförden Foto: privat Aus den Gemeinden Der Bus kommt Nahverkehr in vollem Umfang gewährleistet Ihr Ansprechpartner für gewerbliche und private Anzeigen Reinhard Eschrich Tel.: oder delego. Der Pampower Bücherkreis trifft sich in gemütlicher Runde Wann: Am um Uhr Wo: In der Gemeindebibliothek Pampow, Fährweg 6 Hermann Wienke liest aus seinem neuen Kinder-und Jugendbuch Uropa erzählt. Die unterhaltsamen Kurzgeschichten, von damals bis heute, sind zum Lesen und Vorlesen in der Familie, KITA oder im Hort ein lehrreicher Zeitvertreib, mit Zeichnungen des Autors illustriert. So wird unter anderem in Ein Dorfteich erzählt berichtet, wie der Teich nach der Eiszeit entstanden ist, und was im Lauf der Zeit aus ihm wurde. In der Geschichte Als Uropa Paul lesen und schreiben lernte lernt man die Deutsche Schreibschrift kennen, die noch mit einem Griffel auf der Schiefertafel geschrieben und 1941 von den Nazis verboten wurde, und erfährt auch, wie leicht ein Schüler mit dem Rohrstock in Berührung kommen konnte. In Eine Hühner- und Eiergeschichte wird erklärt, welche Hühner weiße und welche Hühner braune Eier legen. 32 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

33 Aus den Gemeinden Walzertakte, Ambosspolka und die Erinnerung an Karel Gott 15. Neujahrskonzert bot Begeisterung vom ersten Takt an Holthusen. Das traditionelle Neujahrskonzert fand zum 15. Mal in Holthusen statt. Nach 15 Jahren kann man wirklich schon von Tradition sprechen. Besonders hervorheben will ich die Leistung der Organisatoren. Hier hat wieder alles gestimmt. Das Kuchenangebot war ausgezeichnet und reichlich, die Helfer waren zahlreich und immer passend zur Stelle, die Blumen für die Deko kamen pünktlich, die Jugendfeuerwehr hat mit ihrer Hilfe wirklich alle überrascht, der Einlass hat perfekt funktioniert, der Kaffee war pünktlich fertig und die Kaffeetafel für das Orchester war auch hervorragend gelungen. Auch das Ausräumen und Aufräumen ging reibungslos. Und bei allem haben der Sozialausschuss unter der Führung von Petra Brasch und viele Gemeindevertreter persönlichen Einsatz gezeigt. Das war wieder eine gelungene Leistung unserer Dorfgemeinschaft. Mein herzlicher Dank geht an alle engagierten Helferinnen und Helfer. Sinfonie Walzer Polka Erwartungsfrohe Stimmung herrschte schon bei der Kaffeetafel, die den Gästen wieder sehr gefallen hat. Als dann das Landespolizeiorchester MV mit dem Konzert begann, war sofort die Begeisterung zu spüren, die diese Konzerte so einmalig macht. Begonnen wurde, passend zum Beethoven- Jahr, mit dem berühmtesten Teil der 9. Sinfonie, der sogenannten Europahymne, die auch jeder als Chorwerk mit dem Text von Friedrich Schiller Ode an die Freude" kennt. Anschließend erklang der berühmte Walzer An der schönen blauen Donau" und schon hatten die Musiker ihre Gäste überzeugt. Dann stellte der Orchesterleiter Christof Koert neue Mitglieder des Klangkörpers vor. Die neue Sängerin Katrin Lievre begeisterte die Gäste mit den berühmten Melodien aus dem Musical My Fair Lady" und sehr bekannten französischen Chansons. Ein weiterer Höhepunkt war die Darbietung des Titels Fang das Licht", die an den im vergangenen Jahr verstorbenen berühmten Karel Gott erinnerte. Es folgten bekannte Filmmusiken, gekonnt dargeboten von der Sängerin Katrin Lievre. Bei den beschwingten Melodien verging die Zeit sehr schnell. Sängerin Katrin Lievre (l.i.b.) überzeugte mit Gesang und Humor das Publikum. Starke Stimme starke Frau Mit großer Anstrengung wurde dann für den Schmied ein Amboss aufgestellt natürlich wusste jeder, was nun kommt. Mit Begeisterung wurde das passende Musikstück aufgenommen, es war die Ambosspolka. Die bekannten Hammerschläge wurden dann auch tatsächlich vom Schmied vor Ort ausgeführt. Anschließend musste dann die Dekoration wieder abgebaut werden, wofür sich keiner der Herren fand. Also nahm die Sängerin kurzerhand den Amboss unter den Arm und stellte ihn beiseite. Plötzlich kamen auch Humor und schauspielerisches Talent der Orchestermitglieder zum Einsatz, was von den Gästen mit herzlichem Applaus aufgenommen wurde. Emotionen zum Finale Zum Abschluss gab es noch einen emotionalen Höhepunkt. Das Orchester spielte zum ersten Mal zwei Musikstücke eines Komponisten aus Wismar, die die Tochter bei der Ordnung des Nachlasses ihres Vaters gefunden hatte und dem LPO übergeben hatte. Die Kompositionen wurden für das Orchester arrangiert und gelangten in unserem Neujahrskonzert zur Uraufführung. Anschließend übergab der Orchesterleiter die Noten an die als Gast anwesende Tochter. Holthusener Neujahrskonzerte haben ihre eigenen Regeln und es geht nicht ohne den berühmten Radetzky- Marsch. Es war wieder eine Freude und ein besonderer Ohrenschmaus, wenn die Gäste voller Inbrunst mitklatschen und dem Ganzen ein besonderes Flair geben. Das Organisationsteam und ich freuen sich auf ein Wiedersehen und -hören im Januar Text / Fotos: Marianne Facklam Bürgermeisterin der Gemeinde Holthusen Auch beim 15. Neujahrskonzert in Folge war die Mehrzweckhalle bis auf den letzten Platz ausverkauft. Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

34 Kirchenfenster Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinden Gammelin-Warsow/Parum, Pampow-Sülstorf und Stralendorf-Wittenförden Gottesdienste Prediger 2. Febr. letzter Sonntag Parum 10 Uhr Pastor Schabow nach Epiphanias Sportlerheim Pampow 10 Uhr Pastor Csabay Kraak 10 Uhr Pastorin Gatscha 9. Febr. Septuagesimae Wittenförden 10 Uhr Pastor Schabow Uelitz 10 Uhr Pastorin Gatscha, Krelle Familienkirche 16. Febr. Sexagesimae Warsow 10 Uhr Pastorin Langer Stralendorf 10 Uhr Bernitt 23. Febr. Estomihi Dümmer 10 Uhr Pastorin Langer Europahaus Pampow 10 Uhr Brandes 1. März Invokavit Gammelin 10 Uhr Pastor Csabay Wittenförden 10 Uhr Pastor Schabow Kraak 10 Uhr Pastorin Gatscha 8. März 1. WeihnachtstagWarsow 10 Uhr Pastorin Langer, Pastorin Gatscha, Familienkirche zum Weltgebetstag mit Verabschiedung Krelle, Pastor Schabow, Pastor von Elisabeth Liefert Csabay Kinder und Jugendliche Tag Uhrzeit Ort Verantwortliche Kleine Kinderkirche (Kinder von 0 bis 7 Jahren) 28. Februar Uhr Wittenförden Pastor Schabow Krabbelgruppe Krabbelfrühstück 4. Februar Uhr Uelitz (Pfarrhaus)Josefine Krelle Kindergruppe am Dienstagnachmittag (Kinder ab 5 Jahren) Dienstags Uhr Uelitz (Pfarrhaus)Josefine Krelle Christenlehre/Kinderkirche (Kinder Klasse) mittwochs Uhr Stralendorf Elisabeth Liefert In Kooperation mit der Grundschule verschieden Gammelin Elisabeth Liefert mittwochs (1.-3. Klasse) Uhr Pampow Josefine Krelle donnerstags (4.-6. Klasse) Uhr Pampow Josefine Krelle Kindersingen in Sülstorf (Krippenspielproben) freitags, 14-täg Uhr Sülstorf Pastor Csabay Teenietreff (Kinder Klasse) 7. Februar 17-ca Uhr Gammelin, mit Abendessen Pastorin Langer 6. März 17-ca Uhr Gammelin, mit Abendessen Elisabeth Liefert Vor- und Hauptkonfirmanden (Jugendliche Klasse) 29. Februar 9- ca Uhr Pampow Langer, Csabay 18. Jan. 9- ca Uhr Gammelin Schabow, Krelle, Bernitt Junge Gemeinde (Jugendliche ab ca. 9. Klasse) 7. Februar Uhr Gammelin Pastorin Langer 6. März Uhr Gammelin Pastorin Langer Senioren 3. Februar 10 Uhr Gottesdienst in Achterfeld Pastorin Gatscha 3. Februar 10 Uhr Seniorenheim Dümmer Pastorin Langer 6. Februar 14 Uhr Sülstorf Pastor Csabay 12. Februar Uhr Kursana Domizil Stralendorf Pastor Schabow 12. Februar Uhr Wittenförden Pastor Schabow 25. Februar Uhr Pampow Pastor Csabay Frauen 19. Februar Uhr Gammelin Pastorin Langer 20. Februar Uhr Kothendorf Gisela Buller 2. Di. im Monat 9 Uhr Sülstorf Frauenfrühstück montags (gerade KW) 10 Uhr Wittenförden Jeder bringt etwas zu essen mit Musik Chor dienstags Uhr Gammelin ab März wieder mittwochs Uhr Sülstorf Gitarrenunterricht mittwochs Uhr Stralendorf Flöten- und Gitarrenunterricht nach Absprache Gammelin Posaunenchor montags Parum, Britta Kaap Flötengruppe montags Uhr Gammelin Gesprächskreise 11. Februar Uhr Wittenförden Pastor Schabow 26. Februar Uhr Gammelin Annette Rauchegger Kreativkreis 17. Februar Uhr Gammelin Pastorin Langer Besondere Events: Kinderkirchentage zum Weltgebetstag aus Simbabwe Steh auf und geh vom Februar 2020 in diesem Jahr führt uns das Thema der Kinderkirchentage nach Simbabwe. Habt ihr schon einmal etwas von Simbabwe gehört? Simbabwe ist ein Land im Süden Afrikas. Neben einer schönen Landschaft, gibt es in Simbabwe interessante Tiere und vieles andere zu entdecken. Wir starten mit einem Familiengottesdienst am 09. Februar um 10:00 Uhr in Uelitz und erleben dann von Montag bis Mittwoch von 9.30 Uhr ca.16:00 Uhr Abenteuerliches im Pfarrhaus und die Ergebnisse werden im regionalen Weltgebetstagsgottesdienst am 08. März in Warsow vorgestellt. Kinderflohmarkt im Uelitzer Pfarrhaus am Samstag, den 14.März 2020 von 9-12 Uhr Auf unserem Frühlingsmarkt gibt es Kinderbekleidung für Frühling und Sommer, Umstandsmoden, Spielzeug und Bücher, Fahrräder und alles rund um Eltern und Kind. Für alle, die eine kleine Pause brauchen, wartet in unserem kleinen Café ein reichhaltiges und buntes Kuchenbuffet und die Kinder können sich auf dem hofeigenen Spielplatz die Zeit vertreiben. Verabschiedung Elisabeth Liefert: Frau Liefert geht in den Ruhestand. Wir verabschieden uns von ihr am 8.März 2020 in einem regionalen festlichen, bunten Gottesdienst in der Kirche Warsow. Im Anschluss wird Gelegenheit zum Beisammensein und Gespräch sein. Sie sind herzlich eingeladen. Regionaler Gottesdienst zum Weltgebetstag: Steh auf und geh Zusammen mit der Verabschiedung von Frau Liefert feiern wir den regionalen Gottesdienst zum Weltgebetstag in der Kirche Warsow am um 10:00 Uhr. Wir freuen uns, wenn Sie etwas für das gemeinsame Essen im Anschluss mitbringen. Kommen Sie und erfahren Sie etwas über das Leben in Simbabwe, das dieses Jahr das Weltgebetstagsland ist. Friedhofseinsätze: Wir bitten um Ihre Mithilfe, die Friedhöfe frühlingsfit zu machen. Gammelin: 28. März 2020 ab 9 Uhr Warsow: 28. März 2020 ab 9 Uhr Parum: 14. März 2020 ab 9 Uhr Kontaktdaten Gammelin-Warsow/Parum Pampow-Sülstorf Wittenförden Uelitz Friedhof Pastorin Wiebke Langer Schulstraße 6, Gammelin Tel Pastor Arpad Csabay Hauptstr. 29, Sülstorf Tel Pastor Martin Schabow Alte Dorfstr. 5, Wittenförden Tel , Pastorin Kristin Gatscha Grüne Str. 5, Uelitz Tel Kirchenkreisverwaltung Schwerin, Außenstelle Güstrow 34 Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar 2020

35 Sprechzeiten Amtsvorsteher: Herr Helmut Richter Gesprächstermine nach vorheriger Vereinbarung über die Koordinierungsstelle in der Amtsverwaltung Tel Gemeinde Dümmer Bürgermeisterin: Frau Anke Gräber jeder 1. u. 3. Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr im Europahaus, Dorfstraße 16, Dümmer Tel / Gemeinde Holthusen Bürgermeisterin: Frau Marianne Facklam facklam53@web.de jeden 2. Dienstag im Monat von Uhr im Gemeindehaus, Schmiedestraße 5, Holthusen Tel Gemeinde Klein Rogahn Bürgermeister: Herr Michael Vollmerich nach Vereinbarung Tel.: / Gemeinde Pampow Bürgermeister: Herr Frank Gombert dienstags von Uhr im Gemeindezentrum, Schmiedeweg 1, Pampow, Tel / 218 Gemeinde Schossin Bürgermeister: Herr Erwin Balschuweit nach Vereinbarung im Dorfgemeinschafshaus Schossin Tel / Gemeinde Stralendorf Bürgermeister: Herr Helmut Richter mittwochs von Uhr im Gemeindebüro, Schulstraße 2 (Sportkomplex) Tel / post@helmutrichter.de Gemeinde Warsow Bürgermeisterin: Frau Renate Lambrecht Jeden 1. Montag im Monat von 16 Uhr 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Kothendorf und per Tel / Gemeinde Wittenförden Bürgermeister: Herr Matthias Eberhardt dienstags von 17 Uhr 18 Uhr im Gemeindehaus, Zum Weiher 1a (telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen unter Tel.: / ) Gemeinde Zülow Bürgermeister: Herr Ingo Büchner nach Vereinbarung, Tel Rechnungsversand auf elektronischem Weg bitte an: rechnung@amt-stralendorf.de Polizeistation Stralendorf: Dienstags Uhr, donnerstags 9-12 Uhr Polizeirevier Hagenow: / Schiedsmann im Amt: Werner Schusdziarra, Tel jeden 1. Donnerstag im Monat von Uhr (Gemeindehaus Pampow) Impressum Das Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf und des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen, erscheint 1x monatlich. Herausgeber: Amt Stralendorf, Dorfstr. 30, Stralendorf, amt@amt-stralendorf.de Verantwortlich für den Inhalt: Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Stralendorf Redaktion: Martin Reiners, Amt Stralendorf, Telefon: 03869/ Verlag: Wirtschaftsverlag Detlev Lüth, Friedrich-Engels-Straße 2c, Schwerin, Telefon: 0385/ , Telefax: 0385/ , delego.lueth@t-online.de Vertrieb: Mecklenburger Zeitungsvertriebs-GmbH, Gutenbergstraße 1, Schwerin Die Verteilung erfolgt kostenlos in alle erreichbaren Haushalte des Amtes Stralendorf. Das Amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf ist einzeln und im Abbonnement beziehbar. Bezug im Abonnement gegen Berechnung des Portos beim Herausgeber. Druck: ODR GmbH, Ostsee Druck Rostock, Koppelweg 2, Rostock Verbreitungsgebiet: Amt Stralendorf Auflage: Exemplare Anzeigen: Reinhard Eschrich delego Wirtschaftsverlag Detlev Lüth Schwerin, Telefon: 0385 / Es gilt die Preisliste Nr. 3 vom 1. Januar Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos übernehmen wir keine Haftung. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte Materialien frei sind von Rechten Dritter. Wir bitten vor der Erarbeitung umfangreicher Texte um Rücksprache mit der Redaktion. Namentliche gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. Der Herausgeber behält sich das Recht auf Kürzung von Textbeiträge in Absprache mit dem Autor vor. Bei Ausfall infolge höherer Gewalt, Verbot oder bei Störung beim Druck bzw. beim Vertrieb besteht kein Erfüllungs- und Entschädigungsanspruch. Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet. Telefonverzeichnis Postanschrift: Dorfstraße Stralendorf Vorwahl/ Einwahl: Fax: amt@amt-stralendorf.de Leitender Verwaltungsbeamter Herr Helterhoff helterhoff@amt-stralendorf.de ZENTRALE DIENSTE Koordinierungsstelle Frau Dannenberg dannenberg@amt-stralendorf.de Frau Schessner schessner@amt-stralendorf.de Personalwesen Frau Lähning laehning@amt-stralendorf.de Rechtsangelegenheiten Herr Bierbrauer-Murken bierbrauer-murken@amt-stralendorf.de FACHDIENST I Standesamt, Ordnung, Soziales & Bürgerbüro Fachdienstleiterin: Frau Aglaster Frau Aglaster aglaster@amt-stralendorf.de Standesamt standesamt@amt-stralendorf.de Ordnungsamt Frau Willig willig@amt-stralendorf.de Herr Mende mende@amt-stralendorf.de Schulen & Kindertagesstätten, Kultur, Sport Frau Dahl dahl@amt-stralendorf.de Frau Kabbe kabbe@amt-stralendorf.de Kooperatives Bürgerbüro Frau Stredak stredak@amt-stralendorf.de Frau Vollmerich vollmerich@amt-stralendorf.de Frau Schwenkler schwenkler@amt-stralendorf.de Frau Jeske jeske@amt-stralendorf.de FACHDIENST II Finanzen & Liegenschaften Fachdienstleiter: Herr Borgwardt Herr Borgwardt borgwardt@amt-stralendorf.de Haushaltssachbearbeitung Frau Müller mueller@amt-stralendorf.de Controlling Frau Roll roll@amt-stralendorf.de Anlagen- und Geschäftsbuchhaltung Frau Coors-Buchholz coors@amt-stralendorf.de Frau Last last@amt-stralendorf.de Amtskasse Frau Zerrenner zerrenner@amt-stralendorf.de Frau Hübner huebner@amt-stralendorf.de Vollstreckung Frau Wawrzyniak wawrzyniak@amt-stralendorf.de Liegenschaften/Hausnummernvergabe Frau Baalcke baalcke@amt-stralendorf.de Frau Ulrich ulrich@amt-stralendorf.de Steuern/Abgaben/Wasser- und Bodenverband/Kleineinleiter Herr Gürcke guercke@amt-stralendorf.de Herr Kanter kanter@amt-stralendorf.de FACHDIENST III Bauen & Gebäudemanagement Fachdienstleiter: Herr Seiffert Herr Seiffert seiffert@amt-stralendorf.de Bauleitplanung, Bauordnung Herr Knaack Knaack@amt-stralendorf.de Hochbau Frau Bendsen bendsen@amt-stralendorf.de Frau Schönrock schoenrock@amt-stralendorf.de Gebäudemanagement / Amtsblatt Herr Reiners reiners@amt-stralendorf.de Objektverwaltung / Archiv Frau Stache stache@amt-stralendorf.de Tiefbau / Verwaltung von Straßen, Straßenbeleuchtung und Gehwegen Frau Esemann esemann@amt-stralendorf.de Herr Oelze oelze@amt-stralendorf.de Telefon Bürgerbüro: 03869/ / Fax: buergerbuero@amt-stralendorf.de Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Dienstag: 9 bis 12 Uhr und bis 16 Uhr Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und bis 18 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung Stralendorfer Amtsblatt Ausgabe 1/29. Januar

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